Air Berlin und Niki hinterlassen einen Schaden in Milliardenhöhe. | Archiv

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Der Verkaufsprozess für den Geschäftsbetrieb des insolventen Mallorca-Fliegers Niki ist abgeschlossen. Mit dem am Mittwoch erfolgten "Closing" des Kaufvertrages gehen alle Vermögensgegenstände der Niki Luftfahrt GmbH auf Lauda Motion über. Dies teilte Prof. Dr. Lucas F. Flöther, der Insolvenzverwalter im Sekundärverfahren über das Unternehmen mit.

Lauda Motion hat das komplette Anlage- und Umlaufvermögen der Niki Luftfahrt GmbH übernommen. Dazu zählt die Betriebs- und Geschäftsausstattung am Standort Wien inklusive der Technik-Abteilung sowie die ehemalige Niki-Crew-Stationen, unter anderem in Düsseldorf, München und Hamburg inkl. der jeweiligen Betriebsausstattung. Außerdem wurden alle von Lauda Motion gewünschten Slots auf den Erwerber übertragen. Der dafür erforderliche Flugplan wurde von Lauda Motion erstellt. In den letzten vier Wochen hat Lauda Motion zudem zahlreiche, für den Flug- und Geschäftsbetrieb nötige Verträge mit Dienstleistern und Lieferanten geschlossen.

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Die Marke Niki sowie die Niki Internet-Domain hat Lauda Motion hingegen nicht erworben. Die Rechte dafür liegen bei anderen Gesellschaften des Air Berlin-Konzerns und stehen zurzeit in einem von Air Berlin-Insolvenzverwalter Flöther eingeleiteten Bieter-Prozess zum Verkauf. "Nach den wechselvollen Ereignissen zur Jahreswende bin sich sehr froh, dass es doch noch gelungen ist, in diesem Verfahren eine Investorenlösung zu erreichen", sagte Flöther in Berlin.

Die Niki-Gläubiger werden in Kürze von Flöther über die Modalitäten zur Anmeldung ihrer Forderungen unterrichtet. Vorher sollen die Gläubiger nichts unternehmen. Die Forderungen können sowohl in Deutschland als auch in Österreich angemeldet werden. Die eventuell zu leistenden Quotenzahlungen sind in beiden Verfahren gleich. Es ist deshalb kein Nachteil, wenn Forderungen nur bei einem Verwalter angemeldet werden. Doppelanmeldungen führen hingegen nicht zu besseren Quoten-Aussichten, weil die Forderungstabellen zum Schluss des Verfahrens abgeglichen werden. Inhaber von Niki-Flugtickets sind nach wie keine Gläubiger von Niki, sondern von Air Berlin. Forderungen und Erstattungsanträge müssen an den Insolvenzverwalter von Air Berlin gestellt werden. Alle dafür erforderlichen Informationen finden die Air Berlin-Gläubiger unter www.airberlin-inso.de/faq.