Zuständigkeit für Niki bleibt in Deutschland
Eine Maschine des insolventen Mallorca-Fliegers Niki. | Unternehmen
Berlin-Charlottenburg04.01.18 14:55
Die Insolvenz des Mallorca-Fliegers Niki kann vorläufig weiter vor deutschen Behörden verhandelt werden. Das hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg am Donnerstag entschieden.
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1 Kommentar
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"Sollte das Verfahren in Deutschland bleiben, steht dem bereits unterschriebenen Kaufvertrag mit dem britisch-spanischen IAG-Konzern und dessen Billigflieger Vueling nichts mehr entgegen". Falsch = Denn die Wettbewerbshüter in Brüssel haben noch nicht entschieden. Und das werden sie solange nicht tun, wie die oben genannten Verfahren anhängig sind. Ich halte Lauda alle verfügbaren Daumen, dass er doch noch zum Zuge kommt. Dann bestehen alle Chancen dass die Tickets ihre Gültigkeit behalten und alle Mitarbeiter übernommen werden :-))