In Doppelzimmern stehen in der Regel ein Ehebett oder zwei Betten zur Verfügung. | R.S.

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Ein deutscher Urlauber hat nach einem Aufenthalt auf Menorca, der Nachbarinsel von Mallorca, vor dem Amtsgericht Mönchengladbach Schadenersatz vom Reiseveranstalter verlangt, weil er im Hotelzimmer kein Doppelbett, sondern zwei nicht miteinander verbundene Einzelbetten vorfand. Diese seien "bei jeder kleinsten Bewegung mittig auseinandergegangen", was einen harmonischen Intimverkehr mit seiner Partnerin nahezu völlig unmöglich gemacht habe, meldete die "Süddeutsche Zeitung".

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Der erhoffte Erholungswert, die Entspannung mit seiner Lebensgefährtin, seien erheblich beeinträchtigt gewesen. Dies habe bei ihm und bei seiner Bgleiterin zu Verdrossenheit, Unzufriedenheit und Ärger geführt. Selbst Schuld, erklärte das Amtsgericht inzwischen. Ihm seien "mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten".

Selbst wenn die speziellen "Beischlafpraktiken" des Klägers ein fest verbundenes Doppelbett voraussetzen sollten, hätte es also nur weniger Handgriffe bedurft, um die Betten miteinander zu verbinden - entweder mit einer Schnur oder mit einem Hosengürtel, fand das Gericht. Letzterer werde schließlich "in seiner ursprünglichen Funktion in dem Augenblick sicher nicht benötigt".