Verpasst ein Fluggast wegen überlanger Wartezeit an der Sicherheitskontrolle eines deutschen Airports seinen Flug auch nach Mallorca, kann er Entschädigung für entstandene Kosten des Ersatzflugs verlangen, wenn er sich rechtzeitig beim Check-in eingefunden hat. Das urteilte jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt. Für den Schadensersatz muss der deutsche Staat geradestehen.
Zu langes Warten vor Airport-Sicherheitskontrolle: Entschädigung wegen verpasstem Flug
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