Fluggäste, die auch auf Strecken von und nach Mallorca eine Entschädigung nach EU-Recht einfordern, müssen beweisen, dass sich ihr Flug um mehr als drei Stunden verspätet hat. Das urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) laut einem Bericht des Portals Reise vor 9. Maßgeblich dabei sei der genaue Zeitpunkt, an dem sich die Türen öffneten und die Passagiere das Flugzeug verlassen konnten.
Flugverspätungen: Bundesgerichtshof benachteiligt Passagiere
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