Fluggäste, die auch auf Strecken von und nach Mallorca eine Entschädigung nach EU-Recht einfordern, müssen beweisen, dass sich ihr Flug um mehr als drei Stunden verspätet hat. Das urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) laut einem Bericht des Portals Reise vor 9. Maßgeblich dabei sei der genaue Zeitpunkt, an dem sich die Türen öffneten und die Passagiere das Flugzeug verlassen konnten.
Flugverspätungen: Bundesgerichtshof benachteiligt Passagiere
Mehr Nachrichten
- "Frauen weinten, Männer drohten mit der Polizei": Deutsche Urlauber erleben Chaos am Mietwagenschalter
- Große US-Zeitschrift hat gewählt: Das schönste Dorf Mallorcas ist ...
- Gastwirt nicht begeistert: Melanie Müller nimmt sich die Bühne des Oktoberfests von Santa Ponça
- Hollywood-Schönling Richard Gere genießt luxuriösen Sommerurlaub auf Mallorca
- Zahlreiche Mallorca-Urlauber bestohlen: Mehr als 20 Geldbörsen und Reisepässe im Gebüsch gefunden
Kein Kommentar
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich registrieren lassenund eingeloggt sein.
Noch kein Kommentar vorhanden.