Der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof plädiert in einem Gutachten dafür, die kurzfristige Vorverlegung eines Flugs um mindestens zwei Stunden einer Annullierung gleichzusetzen. Dann würde auch bei einem früheren Abflug eine Entschädigungszahlung fällig. Ein Urteil des EuGH steht noch aus.
EU-weit Entschädigung wohl bald auch bei Flugvorverlegungen
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