Mehr als sechs Monate nachdem die Insolvenz von Thomas Cook bekannt wurde, stehen Kunden nun Formulare für Entschädigungszahlungen zur Verfügung. | Archiv Ultima Hora

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Für von der Thomas-Cook-Insolvenz geschädigten Kunden auf Mallorca oder anderen Reisezielen steht nun eine Entschädigung zur Verfügung. Die Bundesregierung springt für den insolventen Reisekonzern ein, nun steht ein kostenfreies, online-basiertes Anmeldeverfahren zur Verfügung, um die freiwillige Ausgleichszahlung in Anspruch nehmen zu können.

Das betrifft sowohl Kunden, die vor Ort etwa an Hotels oder andere Dienstleister zahlen mussten, weil ihr Reise­ver­anstalter offene Rechnungen nicht beglichen hat als auch die, die ihre Reise überhaupt nicht antreten konnten.

Die betroffenen Pauschalreisenden können sich auf dem Thomas-Cook-Bundportal registrieren und für die freiwillige Ausgleichszahlung anmelden. Auch Belege und Erklärungen über bereits erhaltene Leistungen von Dritten sind dort zu übermitteln.

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Es gelten folgende Links, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Verfügung gestellt hat.

Pauschalreisende, die von der Insolvenz der Thomas Cook Touristik GmbH oder der Bucher Reisen & Öger Tours GmbH betroffen sind: https://thomas-cook.insolvenz-solution.de

Pauschalreisende, die von der Insolvenz der Thomas Cook International AG mit Sitz in der Schweiz betroffen sind: https://tc-international-bmjv.insolvenz-solution.de

Pauschalreisende, die von der Insolvenz der Tour Vital Touristik GmbH betroffen sind: https://tour-vital-bmjv.insolvenz-solution.de. (dise)