Böse Überraschung: Für manch einen Mallorca-Urlauber kann der Strafzettel an der Scheibe des Mietwagens zum Ärgernis werden. | Archiv

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In den vergangenen Wochen hat die Lokalpolizei wieder Jagd auf am Straßenrand abgestellte Mietautos gemacht, gegen mehrere Verleihunternehmen Bußgelder ausgestellt. Insgesamt sollen sie in 1400 Fällen Mietwagen auf öffentlichen Straßen abgestellt haben, ohne dass diese zu dem Zeitpunkt vermietet waren. Den Unternehmen ist es verboten, normale Parkplätze am Straßenrand als Abstellflächen für ihre Flotten zu verwenden.

Ärgerliche Folge: Um nicht vermietete von vermieteten Fahrzeugen zu unterscheiden, fordert die Polizei der jeweiligen Gemeinden auf Mallorca Urlauber dazu auf, den Mietvertrag für das Fahrzeug deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen, ansonsten droht ein Strafzettel. Vielen Deutschen ist genau das schon passiert: Man stellt den Mietwagen ab und erlebt bei der Rückkehr ein böse Überraschung – hinter dem Scheibenwischer klemmt eine solche „Multa”.

In Verordnungen beispielsweise in Palma und Calvià ist festgelegt, dass Mietfahrzeuge nicht auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden dürfen. Damit wollen die Gemeinden verhindern, dass „die Vehikel die wenigen Parkplätze der Stadt besetzen”, so Mario Arnaldo, Vorsitzender des Automobilclubs Automovilistas Europeos Asociados (AEA). Bei Verstößen sollen Bußgelder zwischen 60 und 90 Euro pro Auto ausgestellt werden. Aber ist man als Urlauber wirklich verpflichtet, den mit vielen sensiblen Daten gespickten Mietvertrag hinter die Scheibe zu legen?

„Die Mietwagenfirma muss dafür sorgen, dass sich ein solches Dokument im Wagen befindet und dafür haften, wenn dem nicht so ist”, erklärt Arnaldo. Darauf stehen müssen die Daten der Mietwagenfirma, die Vertragsnummer sowie der Zeitraum der Vermietung. „Den Mietwagenvertrag mit den persönlichen Daten offenzulegen, ist damit nicht gemeint”, so Arnaldo.

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Überhaupt, so der Experte, obliege es den Mietwagenfirmen, nachzuweisen, dass der Wagen vermietet ist. Selbst wenn man als Mieter kein lesbares Dokument in der Scheibe auslegt und der Wagen einen Strafzettel bekommt, dann gilt das Bußgeld grundsätzlich für die Verleihfirma und nicht für den Urlauber, der mit dem Auto unterwegs ist. „Den Strafzettel sollte man bei Abgabe des Autos dem Verleiher vorlegen”, so Arnaldo. Dieser habe dann nachträglich den Nachweis zu führen, dass das Auto zum Zeitpunkt der Ausstellung der Strafe vermietet war.

Das bestätigt auch Ramón Reus, Vorsitzender von Aevab, dem Verband der mittelständischen Mietwagenverleiher auf den Balearen. Wenn ein Mieter einen solchen Strafzettel an der Windschutzscheibe entdeckt, bräuchte er diesen nur an die Mietwagenfirma weitergeben „Die kann dann einen Nachweis vorlegen, und das war’s.” Unter keinen Umständen, so der Experte, habe der Mieter des Wagens die Strafe zu bezahlen.

Und dennoch: Strafzettel, die man sich auf Mallorca einhandelt, und die einem nach Deutschland zugestellt werden, sollten Urlauber nicht ignorieren, rät der ADAC. „Rechtskräftige Bußgelder aus Spanien werden in Deutschland in der Regel vollstreckt. Es besteht ein EU-Vollstreckungshilfeabkommen”, so eine Sprecherin des Automobilclubs gegenüber MM. Grundsätzlich sollten sie aber auf ihre Plausibilität geprüft werden. „Wenn man glaubt, sich nicht rechtswidrig verhalten zu haben, sollte man eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.”

Bei zügiger Bezahlung der Geldbuße gewähren die Behörden auf Mallorca oft einen Rabatt von 50 Prozent. „Die Frist für den Preisnachlass beginnt aber ab Erhalt des Bußgeldbescheides”, so die Expertin. „Entscheidend ist unseres Wissens nach der Zugang beim Betroffenen. Bei Mietfahrzeugen wird die Verantwortlichkeit auf den Mieter übertragen. Die 21-Tage-Frist für den Rabatt beginnt also erst dann zu laufen, wenn ein mit einem Mietwagen erhaltener Strafzettel dem Mieter zugeht und nicht dem Verleiher.”