Ärgerliche Folge: Um nicht vermietete von vermieteten Fahrzeugen zu unterscheiden, fordert die Polizei der jeweiligen Gemeinden auf Mallorca Urlauber dazu auf, den Mietvertrag für das Fahrzeug deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen, ansonsten droht ein Strafzettel. Vielen Deutschen ist genau das schon passiert: Man stellt den Mietwagen ab und erlebt bei der Rückkehr ein böse Überraschung – hinter dem Scheibenwischer klemmt eine solche „Multa”.
In Verordnungen beispielsweise in Palma und Calvià ist festgelegt, dass Mietfahrzeuge nicht auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden dürfen. Damit wollen die Gemeinden verhindern, dass „die Vehikel die wenigen Parkplätze der Stadt besetzen”, so Mario Arnaldo, Vorsitzender des Automobilclubs Automovilistas Europeos Asociados (AEA). Bei Verstößen sollen Bußgelder zwischen 60 und 90 Euro pro Auto ausgestellt werden. Aber ist man als Urlauber wirklich verpflichtet, den mit vielen sensiblen Daten gespickten Mietvertrag hinter die Scheibe zu legen?
„Die Mietwagenfirma muss dafür sorgen, dass sich ein solches Dokument im Wagen befindet und dafür haften, wenn dem nicht so ist”, erklärt Arnaldo. Darauf stehen müssen die Daten der Mietwagenfirma, die Vertragsnummer sowie der Zeitraum der Vermietung. „Den Mietwagenvertrag mit den persönlichen Daten offenzulegen, ist damit nicht gemeint”, so Arnaldo.
Überhaupt, so der Experte, obliege es den Mietwagenfirmen, nachzuweisen, dass der Wagen vermietet ist. Selbst wenn man als Mieter kein lesbares Dokument in der Scheibe auslegt und der Wagen einen Strafzettel bekommt, dann gilt das Bußgeld grundsätzlich für die Verleihfirma und nicht für den Urlauber, der mit dem Auto unterwegs ist. „Den Strafzettel sollte man bei Abgabe des Autos dem Verleiher vorlegen”, so Arnaldo. Dieser habe dann nachträglich den Nachweis zu führen, dass das Auto zum Zeitpunkt der Ausstellung der Strafe vermietet war.
Das bestätigt auch Ramón Reus, Vorsitzender von Aevab, dem Verband der mittelständischen Mietwagenverleiher auf den Balearen. Wenn ein Mieter einen solchen Strafzettel an der Windschutzscheibe entdeckt, bräuchte er diesen nur an die Mietwagenfirma weitergeben „Die kann dann einen Nachweis vorlegen, und das war’s.” Unter keinen Umständen, so der Experte, habe der Mieter des Wagens die Strafe zu bezahlen.
Und dennoch: Strafzettel, die man sich auf Mallorca einhandelt, und die einem nach Deutschland zugestellt werden, sollten Urlauber nicht ignorieren, rät der ADAC. „Rechtskräftige Bußgelder aus Spanien werden in Deutschland in der Regel vollstreckt. Es besteht ein EU-Vollstreckungshilfeabkommen”, so eine Sprecherin des Automobilclubs gegenüber MM. Grundsätzlich sollten sie aber auf ihre Plausibilität geprüft werden. „Wenn man glaubt, sich nicht rechtswidrig verhalten zu haben, sollte man eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.”
Bei zügiger Bezahlung der Geldbuße gewähren die Behörden auf Mallorca oft einen Rabatt von 50 Prozent. „Die Frist für den Preisnachlass beginnt aber ab Erhalt des Bußgeldbescheides”, so die Expertin. „Entscheidend ist unseres Wissens nach der Zugang beim Betroffenen. Bei Mietfahrzeugen wird die Verantwortlichkeit auf den Mieter übertragen. Die 21-Tage-Frist für den Rabatt beginnt also erst dann zu laufen, wenn ein mit einem Mietwagen erhaltener Strafzettel dem Mieter zugeht und nicht dem Verleiher.”
14 Kommentare
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich registrieren lassenund eingeloggt sein.
ich habe genau so einen Strafzettel erhalten und gobycar weigert sich die 60€ zu übernehmen und will mir das berechnen. Der Artikel ist zwar schön und gut nur kann ich mich ohne Anwalt trotzdem im Moment nicht dagegen wehren.
Metti@ ist ja schön und gut, aber mit wem wollen Sie reden, wenn keiner da ist, wenn Sie gegen spät am Abend aus dem Theater oder Lokal kommen oder von sonst wo?
Meinungsfreier: vom Prinzip her haste natürlich Recht. Man kann drauf bestehen, das der Vermieter sich darum kümmert. Aber, wenn ich sehe, das an meinen Mietwagen nen Knöllchen gesteckt wird, kann ich natürlich A: mit dem Polizisten rumdiskutieren und dem erklären er möge beim Vermieter anrufen oder B: ich zeige dem Scherif meinen Mitvertrag. Frage stellt sich, auf was für ein Recht besteht man und was ist einfacher. Klar sollte man anhand der Kennzeichen festellen können auf wem das KFZ grad vermietet ist. Aber dazu müsste die Polizei beim jeweiligen Autoverleiher anrufen. Das ist nicht die Aufgabe der Polizei. Als Halter ist der Verleiher eingetragen, daher ein Abgleich übers Kennzeichen nicht möglich. Es seih den, man richtet das technisch ein, das beim Verleih das Kennzeichen auf dem Mieter temporär eingetragen wird. So ähnlich wie die polizeiliche Meldepflicht der Feriengäste in den Hotels, Häusern und Ferienwohnungen.
@Metti, es kann nicht sein dass der Mieter der ja mit dem Parkproblem gar nichts zu tun hat seinen Mietvertrag zu präsentieren hat. Wie @Hajo Hajo schon schrieb, das Kennzeichen vermittelt den Eigentümer und somit kann per Anruf beim Eigentümer das Verhältnis geklärt werden. Dem Mieter den Ärger auf zu laden der sich dann mit dem Vermieter bei der Rückgabe auch noch rum streiten muss, geht ja gar nicht. Der Mieter hat das in keinem Falle zu vertreten.
Weis nicht, wo das Problem liegt, steht doch ganz eindeutig: die Verleihfirma ist in Beweispflicht. Zudem gilt doch das Knöllchen für die Verleihfirma, da diese nicht ihre Wagen in Palma ungemietet abstellen sollen. Diesen Fakt finde ich auch nicht verkehrt. Es kann ja nicht sein, das Verleihfirmen ihrer Autos in Palma "zwischenparken" und so die ohnehin geringen Parkmöglichkeiten sozusagen "gewerblich" nutzen. Ich gehe davon aus, das es so auch auf dem Knöllchen steht. Damit wäre der Sachverhalt dann doch klar, wenn das Auto gemietet ist. Normal auch bei der Policia so abklärbar.
Im Übrigen, es gibt keinerlei Nachweis dafür im Netz zu finden, auch noicht beim ADAC, dass die Polzei auf der Insel dazu berechtigt diese Überprüfungen vor zu nehmen und Mieter eines Leihwagens ab zu strafen, wenn der keinen Mitevertrag öff. zur Schau stellt. Eindeutige Überschreitung der Kompetenzen . Könnt ja mal versuchen was zu finden. Verkehrskontrolle sind ganz was anderes und auch dann muss kein Vertrag vorgezeigt werden. Die Fahrzeugpapiere genügen und der Führerschein. Wichtiger sind Warndreieck und Warnweste an Bord etc.
Bluelion@ Sie haben mir gerade noch gefehlt mit ihren Missverständnissen und faktenlosen Reaktionen. Wenn sie mich wiederlegen wollen, dann nur in Bezugnahme auf Text und mit Fakten und nicht mit Blabla-Hausnummern. Comprende?
Ich empfehle jedem der deswegen ein Bussgeld bekommen hat gegen die Behörde zu klagen und auf die Einhaltung des aktuellen Datenschutzgesetzes der EU zu bestehen. Kein Mietvertrag darf deshalb mit all den Personendaten öffentlich zur Schau gestellt werden. Also Humbug hoch 12 den Mietvertrag hinter der Scheibe zu präsentieren.
@hajohajo. Bitte, bitte, einfach den Text lesen und v e r s t e h e n um was es geht... Bitte, bitte.
Alles Käse, nicht zu glauben. Haben die Polizisten nun per Funk bzw. Netz die Möglichlichkeit Kennzeichen zu überprüfen und den Eigentümer fest zu stellen oder nicht? Gehts noch Dümmer?dasdasein@ na dann üben Sie noch mal Lesen und Verstehen.