user Hajo Hajo | Vor mehr als 5 Jahre

Metti@ ist ja schön und gut, aber mit wem wollen Sie reden, wenn keiner da ist, wenn Sie gegen spät am Abend aus dem Theater oder Lokal kommen oder von sonst wo?

user Metti | Vor mehr als 5 Jahre

Meinungsfreier: vom Prinzip her haste natürlich Recht. Man kann drauf bestehen, das der Vermieter sich darum kümmert. Aber, wenn ich sehe, das an meinen Mietwagen nen Knöllchen gesteckt wird, kann ich natürlich A: mit dem Polizisten rumdiskutieren und dem erklären er möge beim Vermieter anrufen oder B: ich zeige dem Scherif meinen Mitvertrag. Frage stellt sich, auf was für ein Recht besteht man und was ist einfacher. Klar sollte man anhand der Kennzeichen festellen können auf wem das KFZ grad vermietet ist. Aber dazu müsste die Polizei beim jeweiligen Autoverleiher anrufen. Das ist nicht die Aufgabe der Polizei. Als Halter ist der Verleiher eingetragen, daher ein Abgleich übers Kennzeichen nicht möglich. Es seih den, man richtet das technisch ein, das beim Verleih das Kennzeichen auf dem Mieter temporär eingetragen wird. So ähnlich wie die polizeiliche Meldepflicht der Feriengäste in den Hotels, Häusern und Ferienwohnungen.

user meinungs-freier | Vor mehr als 5 Jahre

@Metti, es kann nicht sein dass der Mieter der ja mit dem Parkproblem gar nichts zu tun hat seinen Mietvertrag zu präsentieren hat. Wie @Hajo Hajo schon schrieb, das Kennzeichen vermittelt den Eigentümer und somit kann per Anruf beim Eigentümer das Verhältnis geklärt werden. Dem Mieter den Ärger auf zu laden der sich dann mit dem Vermieter bei der Rückgabe auch noch rum streiten muss, geht ja gar nicht. Der Mieter hat das in keinem Falle zu vertreten.

user Metti | Vor mehr als 5 Jahre

Weis nicht, wo das Problem liegt, steht doch ganz eindeutig: die Verleihfirma ist in Beweispflicht. Zudem gilt doch das Knöllchen für die Verleihfirma, da diese nicht ihre Wagen in Palma ungemietet abstellen sollen. Diesen Fakt finde ich auch nicht verkehrt. Es kann ja nicht sein, das Verleihfirmen ihrer Autos in Palma "zwischenparken" und so die ohnehin geringen Parkmöglichkeiten sozusagen "gewerblich" nutzen. Ich gehe davon aus, das es so auch auf dem Knöllchen steht. Damit wäre der Sachverhalt dann doch klar, wenn das Auto gemietet ist. Normal auch bei der Policia so abklärbar.

user Hajo Hajo | Vor mehr als 5 Jahre

Im Übrigen, es gibt keinerlei Nachweis dafür im Netz zu finden, auch noicht beim ADAC, dass die Polzei auf der Insel dazu berechtigt diese Überprüfungen vor zu nehmen und Mieter eines Leihwagens ab zu strafen, wenn der keinen Mitevertrag öff. zur Schau stellt. Eindeutige Überschreitung der Kompetenzen . Könnt ja mal versuchen was zu finden. Verkehrskontrolle sind ganz was anderes und auch dann muss kein Vertrag vorgezeigt werden. Die Fahrzeugpapiere genügen und der Führerschein. Wichtiger sind Warndreieck und Warnweste an Bord etc.

user Hajo Hajo | Vor mehr als 5 Jahre

Bluelion@ Sie haben mir gerade noch gefehlt mit ihren Missverständnissen und faktenlosen Reaktionen. Wenn sie mich wiederlegen wollen, dann nur in Bezugnahme auf Text und mit Fakten und nicht mit Blabla-Hausnummern. Comprende?

user Hajo Hajo | Vor mehr als 5 Jahre

Ich empfehle jedem der deswegen ein Bussgeld bekommen hat gegen die Behörde zu klagen und auf die Einhaltung des aktuellen Datenschutzgesetzes der EU zu bestehen. Kein Mietvertrag darf deshalb mit all den Personendaten öffentlich zur Schau gestellt werden. Also Humbug hoch 12 den Mietvertrag hinter der Scheibe zu präsentieren.

user Bluelion | Vor mehr als 5 Jahre

@hajohajo. Bitte, bitte, einfach den Text lesen und v e r s t e h e n um was es geht... Bitte, bitte.

user Hajo Hajo | Vor mehr als 5 Jahre

Alles Käse, nicht zu glauben. Haben die Polizisten nun per Funk bzw. Netz die Möglichlichkeit Kennzeichen zu überprüfen und den Eigentümer fest zu stellen oder nicht? Gehts noch Dümmer?dasdasein@ na dann üben Sie noch mal Lesen und Verstehen.

user Berger | Vor mehr als 5 Jahre

Spanische Bußgeldbescheide weisen aber in der Regel den Mangel auf, das nicht auf eine Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen wird. Das beendet das Verfahren in D sofort. Auch das er, obwohl er in D vollstreckt werden soll, nicht in deutscher Sprache abgefaßt wird. Außerdem gilt z.B. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen keine Halterhaftung. D.h. wenn der Beschuldigte nicht selber gefahren ist und das entsprechend angibt wird das Verfahren in D auch sofort beendet. Zusätzlich muß die Geldbuße über 70 Euro liegen, Darunterliegende Beträge werden im EU-Ausland nicht vollstreckt.