Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Madrid zu Fernsehgebühren erspart den Hoteliers Zahlungen in Millionenhöhe. Geklagt hatte eine Gesellschaft, die die Interessen von spanischen Filmschaffenden wie Synchronsprecher, Tänzerinnen und Bühnendirektoren vertritt. Begonnen hatte der Streitfall auf Mallorca, als ein Hotel in Son Servera sich weigerte, die Tarife der Gesellschaft anzuerkennen.
Der Gerichtsstreit um die Gebühren zog sich durch alle Instanzen. Jetzt hielten die Richter der Gebührengesellschaft vor, ihre Tarife einseitig sowie ohne Unter- und Obergrenzen ausgearbeitet zu haben. Darin unterscheide sich die Firma deutlich von anderen Gesellschaften, die ebenfalls Gebühren für Urheberrechte in Spanien einziehen.
Die Gesellschaft hatte die Hotelbetreiber nach Anzahl der Fernsehgeräte in den Zimmern zur Kasse bitten wollen. Das Hotel hatte hingegen argumentiert, 90 Prozenten der Gäste seien deutsche Urlauber ohne Spanischkenntnisse, die somit auch so gut wie ein spanisches Fernsehen konsumieren würden.
Die spanische Tageszeitung Ultima Hora berichtete am Mittwoch, andere Gesellschaften berechneten die Fernsehgebühren in den Hotels unter anderem nach der Auslastung der Betriebe und dem tatsächlich erfolgten TV-Konsum. Das Blatt nannte das Urteil der Richter "vernünftig".
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