So möchte Habtur wissen, ob Immobilieneigentümer ohne offizielle Lizenz und Registernummer beim Tourismusministerium ihre Häuser und Wohnungen nach dem spanischen Mietgesetz (LAU) vermieten dürfen, wenn die Immobilie nicht in einem "touristischen Kanal" vertrieben wird, sprich, sie nicht auf einschlägigen Internetplattformen beworben wird, die zugleich die Reservierung und Buchung der Wohnung ermöglichen. Im Klartext: Könnte unter diesen Umständen eine Immobilie auch ohne Genehmigung an touristische Urlauber vermietet werden, fragt Habtur.
Bei einer solchen Vermietung nach dem LAU-Gesetz würde indes keine touristische Übernachtungssteuer anfallen, führt Habtur seine Anfrage weiter aus. Das wäre eine Besonderheit, die gar nicht im Sinne des Eigentümerverbandes ist. Denn Habtur hat sich eindeutig für die touristische Übernachtungssteuer ausgesprochen, die auf den Balearen dem Schutz der Landschaft, der Umwelt und der natürlichen Ressourcen dient.
Eine weitere Unklarheit, die der Verband von der Regierung geklärt haben möchte, lautet: Sind Immobilienbesitzer, die ihre Wohnungen und Häuser an Urlauber vermieten, de facto als Vertriebsunternehmen anzusehen? Wie die spanische Tageszeitung Ultima Hora den Habtur-Präsidenten Joan Miralles am Donnerstag zitiert, sind viele Eigentümer angesichts der offenen Fragen extrem verunsichert. Die Reform des balearischen Tourismusgesetzes, das im Sommer vergangenen Jahres in Kraft trat, habe bisher keine Klärung herbeigeführt.
5 Kommentare
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Metti@ ja so isses. Aber viele kriegen plötzlich Probleme mit der Steuerfahndung, auch wenn sie nicht glauben dass die Behörden nicht zusammen arbeiten. Bei den Segelschiffen und Motoryachten klappte das ja auf vor einiger Zeit und es gab massenhafte Anzeigen auf der Insel.Was mich immer stört ist die wahre Einstellung der Leute. Die regen sich über Promis auf, die ihr Geld in Oasen verschieben und meinen was sie tun wären Kavaliersdelikte. Laut Satistik hinterzeihen die sogenannten "Ottos Normaverbraucher" in DE jährlich zwischen 35 bis 45 Miiliarden Euros Steuern. Schwarzarbeit und unter der Hand Geschäfte stehen an erster Stelle.
und vieles was aus den Portalen, wegen fehlender Lizenz fliegt, oder die die weiter schwarz vermieten wollen, gehen auf Ebay Kleinanzeigen. Gebt im Suchfenster dort Mallorca u. Ferienwohnung ein und ihr werdet zugeschüttet mit Angeboten
Sie versuchen es mit allen Tricks, statt einfach die gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Klarheit erhalten sie postwendend, wenn sie aufs Amt gehen und sich Registrieren lassen wollen. Erhalten sie eine Registrieung, ist alles OK mit und bei ihnen. Wenn nicht, ist auch klar, warum? Comprende bluelion@? Wenn nicht, lesen Sie einfach das Gesetz nach und was zu erfüllen ist. Das werden Sie ja wohl noch hinkriegen - wie?Für mich ist klar, wer Steuern hinterziehen will, dem darf dazu nicht die kleinste Möglichkeit geboten werden.
So sehr ich nachvollziehen kann, warum die Balearen Regierung die Notbremse ziehen mußte, so stümperhaft sind allerdings die Ausführungen geworden. Es wurde nie genau definiert, was "vermietet" bedeutet. Klar, über die Portale wird vermietet und das kann man verbieten, aber was ist, wenn mein Sohn, meine Familie, ein Cousin in der Wohnung vorüber gehend lebt und ich nicht da bin? Was ist, wenn ich einen Arbeitskollegen kostenlos bei mir übernachten lasse? Wenn ich eine Unkostenpauschale für Wasser, Strom etc. verlange, ist das dann Vermietung? Ab welchem Betrag fängt Vermietung an? Bis zu welchen Verwandtschaftsgrad kann ich meine Wohnung abgeben? Wer kontrolliert das dann alles? Bei diesem Gesetzesschnellschuß bleiben genau diese Fragen offen und sorgen für Verunsicherung. Schade eigentlich.
Die einzige Klarstellung kann nur lauten „keinerlei Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern“