Immobilieneigentümer in touristischen Küstenorten wie etwa Alcúdia wünschen sich eine Klarstellung der gesetzlichen Vorgaben. | Archiv Ultima Hora

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Rund um die private Ferienvermietung auf Mallorca sind immer noch viele Fragen offen. So sieht es zumindest der Eigentümerverband Habtur (bis vor Kurzem noch Aptur). Er hat jetzt eine Anfrage an das balearische Tourismusministerium formuliert mit der Bitte um Klarstellung in Form einer schriftlichen Antwort.

So möchte Habtur wissen, ob Immobilieneigentümer ohne offizielle Lizenz und Registernummer beim Tourismusministerium ihre Häuser und Wohnungen nach dem spanischen Mietgesetz (LAU) vermieten dürfen, wenn die Immobilie nicht in einem "touristischen Kanal" vertrieben wird, sprich, sie nicht auf einschlägigen Internetplattformen beworben wird, die zugleich die Reservierung und Buchung der Wohnung ermöglichen. Im Klartext: Könnte unter diesen Umständen eine Immobilie auch ohne Genehmigung an touristische Urlauber vermietet werden, fragt Habtur.

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Bei einer solchen Vermietung nach dem LAU-Gesetz würde indes keine touristische Übernachtungssteuer anfallen, führt Habtur seine Anfrage weiter aus. Das wäre eine Besonderheit, die gar nicht im Sinne des Eigentümerverbandes ist. Denn Habtur hat sich eindeutig für die touristische Übernachtungssteuer ausgesprochen, die auf den Balearen dem Schutz der Landschaft, der Umwelt und der natürlichen Ressourcen dient.

Eine weitere Unklarheit, die der Verband von der Regierung geklärt haben möchte, lautet: Sind Immobilienbesitzer, die ihre Wohnungen und Häuser an Urlauber vermieten, de facto als Vertriebsunternehmen anzusehen? Wie die spanische Tageszeitung Ultima Hora den Habtur-Präsidenten Joan Miralles am Donnerstag zitiert, sind viele Eigentümer angesichts der offenen Fragen extrem verunsichert. Die Reform des balearischen Tourismusgesetzes, das im Sommer vergangenen Jahres in Kraft trat, habe bisher keine Klärung herbeigeführt.