Blick auf ein Hotel auf Mallorca. | Ultima Hora

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Die deutsche Bundesregierung prüft derzeit, ob Reisen in beliebte ausländische Urlaubsgebiete wie Mallorca wegen der Corona-Pandemie vorübergehend ganz unterbunden werden könnten. Die zuständigen Ressorts seien damit beschäftigt, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer am Mittwoch. Es bestünden aber "große verfassungsrechtliche Hürden“, fügte sie einschränkend hinzu.

Hintergrund ist der Buchungsboom für die Insel nach deren Streichung von der Liste der Corona-Risikogebiete am 14. März. Beim Bund-Länder-Treffen am Montag wurde allerdings entschieden, dass künftig für alle Flugpassagiere, die nach Deutschland einreisen, eine Testpflicht eingeführt werden soll.

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Der Prüfauftrag geht nun weit darüber hinaus. Details der Prüfung nannte Demmer nicht. Eine Sprecherin des Auswärtigen Amts sagte allerdings dazu, dass eine weltweite Reisewarnung wie zu Beginn der Pandemie im vergangenen Frühjahr nicht geplant sei.

Im Bundesjustizministerium herrscht angesichts der Überlegungen laut einem Bericht Zurückhaltung. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) sehe "sehr hohe Hürden" und sei deshalb "sehr skeptisch", hieß es aus dem Ministerium, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf Regierungskreise berichtetete. Lambrecht müsse als Verfassungsministerin "die Grundrechte im Blick haben".

Die SPD-Fraktion im Bundestag lehnt einen Stopp von Urlaubsreisen ins Ausland rigoros ab. „Ein generelles Verbot von Reisen in beliebte Urlaubsgebiete im Ausland wird es mit der SPD-Fraktion nicht geben“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer Carsten Schneider. „Generell Reisen ins Ausland zu verbieten, geht über sinnvolle Schutzmaßnahmen hinaus, ist unverhältnismäßig und trägt zur weiteren Verunsicherung der Bevölkerung bei.“ Die SPD-Fraktion stehe für eine solche Beschränkung nicht zur Verfügung. Schneider sagte: „Es ist richtig, dass es neben den Quarantäneregelungen nun auch eine Testpflicht für die Rückkehr aus dem Ausland geben soll, auch wenn es sich nicht um ein Risikogebiet handelt.“