Blick auf den Flughafen Köln/Bonn. | Flughafen Köln/Bonn

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Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts von Nordrhein-Westfalen, die Quarantäneverordnung für aus Risikogebieten Einreisende zu kippen, stößt in anderen Bundesländern auf ein geteiltes Echo. Das bayerische Gesundheitsministerium teilte der Tageszeitung "Die Welt" mit, die Entscheidung aus NRW werde rechtlich keine Auswirkungen auf die Einreise-Quarantäneverordnung des Freistaats haben. Die in Bayern geltende Verordnung stelle „ein geeignetes und verhältnismäßiges Mittel dar“, um den Eintrag des Coronavirus aus dem Ausland einzudämmen.

Das Gesundheitsministerium in Baden-Württemberg etwa will seine Entscheidung zur Einreise aus Gebieten wie Mallorca von einer Prüfung der für ganz Deutschland geltenden Musterverordnung abhängig machen. „Erst im Anschluss stellt sich die Frage der Überarbeitung der baden-württembergischen Landesverordnung“, so ein Sprecher gegenüber der "Welt". Auch im Gesundheitsministerium in Brandenburg heißt es, dass man Änderungen prüfen werde, sofern der Bund seine Muster-Verordnung ändern sollte.

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In Hessen werden die Argumente des Oberverwaltungsgerichts Münster „nicht geteilt“. Drei gegen die Verordnung angestrengte Eilverfahren seien vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen worden, heißt es aus dem Gesundheitsressort.

Mögliche Änderungen in Aussicht stellt die Unionsfraktion im Bundestag. „Natürlich werden wir prüfen, ob es bei der Musterquarantäneverordnung der Anpassung bedarf“, sagt Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU). An dieser Verordnung des Bundes orientieren sich die Quarantäneverordnungen der Länder. Wenn sie überarbeitet würde, hätte das womöglich Auswirkungen auf die ganze Republik.