Das Auswärtige Amt verschickt Rechnungen für die Corona-Rückholaktionen. "Die Teilnehmer werden individuell über den jeweils zu tragenden Kostenanteil in den nächsten Tagen und Wochen informiert", hieß es am Samstag aus dem Auswärtigen Amt in Berlin. Zuvor hatte das ARD-Hauptstadtstudio über das Thema berichtet.
Das Auswärtige Amt hatte am 17. März eine beispiellose Rückholaktion für die im Ausland wegen der Corona-Pandemie gestrandeten deutschen Touristen gestartet. In gut fünf Wochen wurden 240.000 Menschen nach Hause geflogen, 66.000 davon mit vom Auswärtigen Amt angemieteten Maschinen.
Die letzte davon brachte am 24. April 157 Deutsche vom südafrikanischen Kapstadt nach Deutschland zurück. Seitdem werden Einzelpersonen und kleinere Gruppen zurückgeholt.
Die Betroffenen sollen sich nach dem Konsulargesetz an den Kosten der Charterflüge beteiligen, wie das Auswärtige Amt erklärte. "Hierfür werden Pauschalen festgelegt, die sich nach der zurückgelegten Entfernung, vergleichbaren durchschnittlichen Ticketpreisen und den Kosten vergleichbarer Rückholaktionen von EU-Mitgliedsstaaten richten." (dpa; dk)
11 Kommentare
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@rocco: Sie haben kein Latinum?
@Majorcus: Futschi Cato.
@wala: Für die Miete eines einzelnen Flugzeuges zahlen Sie in Zeiten hoher Nachfrage hohe Preise - von den Zurückgeholten wird aber nur ein normaler Preis verlangt. Also entsteht eine Differenz. Wer zahlt die? Ne discere cessa. Cato
@Majo Den überwiegenden Anteil zahlen alle Steuerbürger mit - weil das Auswärtige Amt nur reguläre Preise verlangt ... wer findet toll, dies für Andere mit zu zahlen?Der Herr, der aus der Glaskugel lesen kann, was die BR an Kosten für die Rückholung veranschlagt!! Warum sollen die Regierung auch "irregulär Preise" zahlen? Wieder mal so eine Aussage, die Ihre geistiges Potenzial zeigt.
Den überwiegenden Anteil zahlen alle Steuerbürger mit - weil das Auswärtige Amt nur reguläre Preise verlangt ... wer findet toll, dies für Andere mit zu zahlen?
Jürgen, kannst du schlüssig und nachvollziehbar erklären warum in diesem Fall ausgerechnet die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter haften soll?
Jürgen Stadler: ist schon klar, das sie nicht freiwillig zurückgeflogen sind. Aber denoch, einer muß die Zeche zahlen und warum der Reiseveranstalter. Der konnte auch nichts dafür. Ergo trifft es zum Schluss den Kunde. Das einzige was man machen könnte: die die ohnehin zurückgeflogen wären, das man da den Flugpreis des eigendlichen Rückflug mit anrechnet.
Damit wird ja wohl jeder gerechnet haben, daß er den Sonderflug bezahlen muss. Und viele sind ja auch erst in Deutschland abgeflogen, da konnte man die Coronawelle schon sehen. Außer es war jemand schon wochenlang unterwegs. Aber zum Trost hat man ja den gebuchten Rückflug zurück bekommen. Und ich finde es völlig in Ordnung.
Ja, @Metti, der Staat braucht Geld für die Milliarden , um TUI und Lufthansa zu retten. Die Menschen sind doch nicht freiwillig wg. Corona gestrandet,sondern hatten doch den Rückflug schon bezahlt, sollen also die Veranstalter haften. Übrigens: Die Kommentare von Majorcus, Sabine und Metti haben fast immer Hand und Fuß!
Besser als monatelang Quarantäne im Hotelzimmer und Balkon. Dieses war sowieso eine einmalige Aktion.