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Per Dringlichkeitsverordnung hat das Rathaus von Palma die Nutzung von Elektromobilen wie Sedgeways oder Strandrollern eingeschränkt und Geschwindigkeitsbegrenzungen erlassen.

Der Chef der Lokalpolizei, Josep Palouzié, erklärte, dass die Verordnung schon in der kommenden Woche in Kraft treten könnte. "Damit folgen wir dem Beispiel von Madrid und Barcelona."

Wo dürfen die Elektromobile fahren?

Erlaubt ist die Nutzung an der ersten Strandlinie der Playa de Palma zwischen den Straßen Carrer dels Palangrés im Ortsteil Can Pastilla und Carrer d'Amílcar im Ortsteil S'Arenal de Palma, und zwar zwischen 9 und 21 Uhr.

Wie sieht es mit Tempolimits aus?

Auf Bürgersteigen, Fußgänger- und Fahrradwegen wird die Höchstgeschwindigkeit auf 10 Stundenkilometer festgelegt. Auf Straßen in Wohnsiedlungen sind 20 Stundenkilometer erlaubt.

Die Verordnung teilt die Fahrzeuge außerdem je nach Gewicht und Geschwindigkeit in unterschiedliche Klassen ein:

Klasse A: bis 25 Kilo schwer, maximal 20 Stundenkilometer schnell, Mindestalter für Fahrer 12 Jahre.

Klasse B: bis 50 Kilo schwer, 30 Stundenkiklometer schnell, Mindestalter für Fahrer 16 Jahre.

Klasse C: Fahrzeuge ab 50 Kilo, 45 Stundenkilometer schnell, Mindestalter für Fahrer 18 Jahre.

Für alle Fahrzeuge soll die Straßenverkehrsordnung bindend sein. So dürfen Fahrer während der Fahrt nicht mit dem Handy telefonieren und müssen einen Helm tragen. Verstöße sollen dementsprechend geahndet werden. Das Fahren ohne Helm oder außerhalb der erlaubten Zeiten soll als leichter Verstoß gelten.