Ob das Rathaus von Palma diese touristische Vermietungsvariante in seinem Stadtgebiet zulassen wird, ist noch offen. | Teresa Ayuga

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Bislang war es auf Mallorca und den Schwesterinseln gesetzlich nicht möglich, dass Immobilienbesitzer einzelne Zimmer der eigenen Wohnung an touristische Urlauber vermieten. Das könnte sich in naher Zukunft möglicherweise ändern, denn die Balearen-Regierung ist derzeit dabei, die Ausführungsbestimmung für ihr Tourismusgesetz vom Juli 2017 auszuarbeiten. Hierfür geben selbst die Regierungsparteien Eingaben im Regionalparlament ein, um mögliche rechtsfreie Räume und juristische Widersprüche von vornherein auszuschließen, berichtete die spanische MM-Schwesterzeitung Ultima Hora am Montag in einer exklusiven Titelgeschichte. Ziel der Eingaben sei es, die balearischen Ausführungsbestimmungen im Einklang mit europäischen Vorgaben zu bringen.

Von einer Freigabe der Vermietung von Einzelzimmern an Touristen (samt Anbieten der Zimmer im Internet) kann indes keine Rede sein. Die Auflagen sind streng. So dürfen Immobilienbesitzer einzelne Zimmer oder die Gesamtwohnung nur 60 Tage im Jahr vermieten. Das geht zudem nur in Zonen, die als solche ausgewiesen sind (siehe dazu auch den Zonenplan des Inselrates von Mallorca). Neu ist zudem, dass die Zimmer beziehungsweise die Immobilie nur jeweils monatsweise, aber nicht wochen- oder tageweise vermietet werden darf (sprich, es handelt es sich um zwei Monate Vermietungszeit pro Jahr). Notwendig ist dafür zudem die vorherige Zustimmung der Eigentümerversammlung, wenn es sich um eine Immobilie in einem Mehrfamilienhaus handelt. Eine zusätzliche Vorgabe ist, dass es sich bei der Immobilie um den Hauptwohnsitz des Eigentümers handeln muss, mit dem er beim Rathaus gemeldet ist.

Ob diese Regelung im Stadtgebiet von Palma eingeführt wird, ist unklar. Hier arbeitet die Stadtverwaltung derzeit einen eigenen Zonenplan aus, der in den kommenden Wochen vorgestellt werden soll. Das Rathaus hat nun die Wahl, ob es diese jüngste touristische Vermietungsvariante per Einzelzimmer in einzelnen Stadtvierteln zulässt oder für das gesamte Stadtgebiet komplett ausschließt.

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Die Vorgabe, dass bei der 60-Tage-Regelung nur monatsweise vermietet werden darf, begründet die Balearen-Regierung mit Steuer- und Sicherheitsaspekten. So muss der Eigentümer die künftigen Mietverhältnisse bei der balearischren Steuerbehörde (ATIB) anzeigen, und zwar sobald er seine Genehmigung für die Vermietung der Immobilie beim balearischen Tourismusministerium durch die Abgabe einer Verantwortlichkeitserklärung beantragt hat. Die Steuerbehörde kalkuliert dann im Voraus die monatliche Höhe der touristischen Übernachtungssteuer. Die auch Nachhaltigkeitssteuer genannte Abgabe zum Schutz der Umwelt der Balearen fällt je nach Sommer- und Winterzeit unterschiedlich hoch aus.

Darüber hinaus muss der Vermieter die Personalien der Mieter der Polizei beziehungsweise Guardia Civil melden. Bei Zuwiderhandlungen der diversen Vorgaben sind Geldstrafen in Höhe von 400 bis 40.000 Euro vorgesehen.

Die geplanten Ausführungsbestimmungen zum balearischen Tourismusgesetz sollen noch diesen Sommer vom Balearen-Parlament verabschiedet werden.