Der Strand von Es Trenc war 1984 unter Naturschutz gestellt worden. | J.M.

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Wenn bestehender Baugrund wieder umgewidmet wird in ländlichen Grund, dann sollen die Eigentümer kein Recht mehr auf Entschädigung haben. Das sieht ein Gesetzentwurf der Balearen-Regierung vor, der derzeit öffentlich ausliegt.

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Wie die spanischen MM-Schwesterzeitung Ultima Hora am Montag berichtete, ist in dem Regelwerk ein Artikel eingefügt, der Entschädigungen für den erwarteten – und nicht eingetretenen – Gewinn aus einem Bauprojekt ausschließt. Der Gesetzgeber beruft sich auf eine Reihe von Gerichtsurteilen in dieser Sache. Danach hatten die Richter den Grundstückseignern zwar stets die Rückerstattung ihrer Planungskosten als Entschädigung zugesprochen, nicht jedoch den Gewinn, den sie in Zukunft erhalten hätten, wenn das Bauprojekt tatsächlich verwirklicht worden wäre.

Umwidmungen von Grundstücken auf Mallorca sind ein umstrittenes Thema. Konservative Regionalregierungen erleichterten die Vergabe von Genehmigungen zum Bau von Wohnsiedlungen an der Küste, Linksregierung widmeten indes die Baugrundstücke wieder um zu Grünland, damit die Landschaft vor weiterer Bebauung geschützt blieb. Noch immer sind zahleiche Verfahren in dieser Sache seit Jahren gerichtsanhängig.