Auf der Luftaufnahme sind das verbleibende Feuchtgebiet und das bereits aufgeschüttete und erschlossene Gelände gut zu erkennen. | Foto: www.ultimahora.es

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Das Rathaus von Palma de Mallorca hat, wie in der vergangenen Woche bereits angekündigt, das Projekt zum Bau des Einkaufszentrums Palma Springs an der Playa de Palma abgelehnt. Das gab Baudezernat Antoni Noguera am Dienstag bekannt. Das Vorhaben könne nicht genehmigt werden, weil die vom Gesetz her vorgeschriebene Betriebsgenehmigung für das Einkaufszentrum nicht vorliege, teilte die Stadt.

Der französisch-niederländische Konzern Unibail-Rodamco hatte im Herbst 2014 angekündigt, das Einkaufszentrum Palma Springs in Ses Fontanelles errichten zu wollen. Die Investition sollte 230 Millionen Euro Projekt betragen.

Der Konzern hatte bereits im vergangenen Jahr eine Betriebsgenehmigung beantragt. Diese war jedoch noch von der konservativen Vorgängerregierung abgelehnt worden. Der Konzern reichte gegen diesen Bescheid Klage ein, seitdem ist die Angelegenheit gerichtsanhängig.

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Der Verband der balearischen Bauunternehmer (Proinba) warnte seinerseits: Mit der Ablehnung des Vorhabens könnte auf die Stadt eine Entschädigungsforderung in vielfacher Millionenhöhe zukommen. Sachverständige hatten im Auftrag von Unibail-Rodamco ein Gutachten erstellt, in dem von 100 Millionen Euro Entschädigung die Rede ist.

Baudezernent Antoni Noguera sieht indes keine Entschädigungsforderungen auf das Rathaus zukommen. "Das wäre nur der Fall, wenn die Genehmigung bereits erteilt worden wäre, was aber nicht geschehen ist", heißt es der Mitteilung der Stadt.

Der Bauplatz, der von Unibail-Rodamco zu Jahresbeginn noch mit Straßen und Versorgungsleitungen ausgestattet worden war, ist höchst umstritten: Naturschützer wollen das Feuchtgebiet erhalten wissen. Der Baukonzern verweist seinerseits auf die gemeinsam mit den Umweltbehörden ergriffenen Maßnahmen, um eine seltene Sumpfpflanze umzusiedeln. Auch nach dem Bau des Einkaufszentrums, dessen Pläne 2014 mit großem Pomp präsentiert worden waren, bleibe ein Streifen des Feuchtgebietes als geschützter Naturraum vorhanden.