Die Taten sollen sich in Palmanova ereignet haben, das zu Calvià gehört. | G. ALOMAR

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Das Landgericht von Palma de Mallorca hat zwei italienische Touristen zu Gefängnisstrafen verurteilt, denen vorgeworfen wird, vor dreieinhalb Jahren in Palmanova eine junge Frau vergewaltigt zu haben. Der eine Mann muss für fünf Jahre hinter Gittern und der andere für zweieinhalb Jahre. Außerdem sollen die beiden der Frau 15.000 Euro zahlen.

Die Taten sollen sich im September 2021 in einem Hotel in Palmanova ereignet haben. Die junge Frau erzählte beim Prozess: "Wir waren im selben Hotel und hatten uns in den Gemeinschaftsräumen gesehen. In der Nacht des Vorfalls trafen wir uns draußen und unterhielten uns. Einer von ihnen hatte mir per Textnachricht geschrieben, dass wir beide auf sein Zimmer gehen sollten." Nur sie selbst sei hochgegangen. "Als ich reinkam, ging es mir gut; ich hatte getrunken, aber nicht zu viel. Plötzlich änderte sich alles, als sie mich auf der Terrasse in die Enge trieben", sagte die Frau.

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Nur die Küsse wurden eingestanden

Dort begann einer der Italiener, sie zu küssen, zunächst auf Gegenseitigkeit, und sie vor den Augen des anderen Angeklagten zu berühren. "Ich wurde sehr wütend und sagte ihm, er solle aufhören. Sekunden später nahm er mich mit zum Bett und legte mich hin", so die junge Frau. Dort fand dann der sexuelle Übergriff statt. Sie zogen ihr den Rock herunter und einer von ihnen drang vaginal in sie ein. Der andere masturbierte neben ihr und ejakulierte auf ihr Gesicht. Sie forderte die beiden immer wieder auf, aufzuhören. "Ich sagte mehrmals 'Stopp, Stopp', aber sie hörten nicht auf mich", erzählte die Frau.

In dem Urteil von fünf Jahren für den mutmaßlichen Haupttäter und zweieinhalb Jahren für den anderen Mann berücksichtigte das Gericht den mildernden Umstand der unverschuldeten Verzögerung. Darin ist von Beweisen die Rede, die nach der Verhandlung und den Aussagen aller Beteiligten die "Unschuldsvermutung" stützen würden, "die die Angeklagten schützt".

Bei der Anhörung am 21. Januar bestritten die Italiener die Tat. Sie beantworteten nur Fragen ihres Anwalts und leugneten alles. Das einzige Eingeständnis betraf die Küsse an die Beschwerdeführerin. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann beim Obersten Gerichtshof der Balearen angefochten werden.