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In Mallorcas Inselhauptstadt Palma hat die Polizei bei einem Streit unter Hausbesetzern schlichten müssen. Dabei nahmen die Beamten einen Rumänen und eine Brasilianerin wegen mutmaßlichen Hausfriedensbruchs fest. Nach Informationen der MM-Schwesterzeitung „Ultima Hora“ ereignete sich der Vorfall am zurückliegenden Mittwoch in einem besetzten Gebäude nahe der Carrer del Sindicat im Zentrum Palmas.

Nach Polizeiangaben hatten zwei Kolumbianer die Notrufleitstelle alarmiert. Dabei habe sich herausgestellt, dass der Rumäne und die Brasilianerin unmittelbar zuvor gewaltsam in die Wohnung der beiden Südamerikaner eingedrungen waren. Das Kuriose dabei: Die Kolumbianer halten nach Zeitungsangaben den Wohnraum seit geraumer Zeit selbst besetzt.

Allerdings scheinen sie ein gutes Verhältnis zu ihren Nachbarn zu pflegen. Eine Anwohnerin hatte die beiden Südamerikaner bei der Heimkehr auf der Straße darauf hingewiesen, dass sie mitbekommen habe, wie zwei Personen deren Wohnungstür aufgebrochen hätten. Tatsächlich fanden die Kolumbianer in „ihrer“ Wohnung den Rumänen und die Brasilianerin vor. Der Aufforderung, das Gebäude sofort zu verlassen, sei das Paar nicht nachgekommen, so die Zeitung.

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Gegenüber der Polizei gaben der Rumäne und die Brasilianerin zu Protokoll, dass sie im Nebengebäude wohnten und die Haustürschlüssel verloren hätten. Über ein Fenster in der Wohnung der Kolumbianer hätten sie sich Zugang zu ihrer Wohnung verschaffen wollen. Nach Überprüfung der Personalien der angeblichen Nachbarn stellte sich „Ultima Hora“ zufolge heraus, dass gegen den Rumänen und die Brasilianerin jeweils eine einstweilige Verfügung vorlag.

Ein Richter hatte gegen den Rumänen ein Näherungsverbot für die Brasilianerin ausgesprochen. Gleiches gilt wiederum für die Südamerikanerin, gegen sie hatte ein nahegelegenes Restaurant ebenfalls ein Näherungsverbot erwirkt. Die Polizei nahm die beiden mutmaßlichen Hausbesetzer noch an Ort und Stelle fest. Vor einem Gericht müssen sie sich demnächst zudem wegen Verstoßes gegen eine einstweilige Verfügung und Sachbeschädigung verantworten.

Ein Haftrichter setzte die beiden bis zum Prozessbeginn unter Auflagen auf freien Fuß.