Deutsche Exzesstouristen an der Playa de Palma. | Ultima Hora

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Die balearische Landesregierung will den Kampf gegen Exzesstourismus mit einer Änderung der geltenden Benimmregeln in den einschlägigen Party-Urlauber-Hochburgen auf Mallorca verschärfen. Einer der zentralen Punkte ist die Einführung eines Alkoholverbots auf offener Straße, wie es bereits in anderen spanischen Metropolen wie Madrid und Barcelona umgesetzt wird. Zudem soll der nächtliche Verkauf von Alkohol in den berüchtigten Partyzonen Playa de Palma, Magaluf und Sant Antoni de Portmany auf Ibiza intensiver kontrolliert werden.

Der Plan stößt allerdings auf den Widerstand der Tourismusbranche. Mit den von der Landesregierung geplanten Änderungen würde das Problem des „zügellosen Tourismus nur weiter befeuert” werden, hieß es in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Gastronomen, Hoteliers und Betreibern von Vergnügungslokalen. Bemängelt wird unter anderem, dass die geplante Aufweichung des nächtlichen Verkaufsverbots für Geschäfte mit überwiegend alkoholischem Angebot kaum zu kontrollieren sei und dem exzessiven Konsum Vorschub leisten würde. Insbesondere die Ankündigung, die zeitliche Beschränkung für den Verkauf von Alkohol in Spirituosenläden weitgehend aufzuheben, stößt bei den Unternehmern auf Unverständnis. Gegenwärtig dürfen Ladenbetreiber nur bis 21.30 Uhr Bier und Hochprozentiges verkaufen.

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Sollte diese Beschränkung an der Playa de Palma fallen, so befürchten die Hoteliers, Gastronomen und Betreiber von Vergnügungslokalen, wäre öffentlichen Trinkgelagen Tür und Tor geöffnet. Es sei „nicht nachvollziehbar”, so die Unternehmer, dass seitens des Inselrates um einen verantwortungsvollen Tourismus geworben werde und die Landesregierung mit einer Gesetzeslockerung genau in die entgegengesetzte Richtung steuere. Zumal beide Institutionen von ein und derselben Partei angeführt werden, den Konservativen. Die Unternehmer – namentlich die Asociación Hotelera de Playa de Palma, der Mittelstandsverband der Gastronomen innerhalb des CAEB und die Betreiber von Vergnügungslokalen Abone – schlossen in ihrer gemeinsamen Erklärung nicht aus, im Extremfall rechtliche Mittel gegen die Gesetzesänderung einzuleiten.

Neben dem Alkoholverbot auf offener Straße sind weitere Änderungen des Anti-Sauftourismus-Gesetzes geplant. Die Beschränkungen des Alkoholverkaufs in Geschäften, Aktivitäten wie „Pub Crawling” oder die Regulierung von „Partybooten” sollen befristet werden und nicht wie bisher unbegrenzt in Kraft bleiben. Außerdem ist geplant, die Befugnis zur Festlegung der Sperrzonen, in denen die neuen Regelungen gelten, an die Gemeinden zu übertragen. (red)