Doch wie kam es zu der Körperverletzung? Sandra Barceló stritt sich dem Richter zufolge mit der anderen Frau und es wurden Beleidigungen ausgetauscht, bis sie die Ex-Freundin ihres Freundes stieß, die daraufhin mit dem Kopf gegen die Theke schlug. Infolgedessen erlitt das Opfer Verletzungen, die ärztlich versorgt werden mussten. Es dauerte mehrere Tage, bis die Wunden vollständig abgeheilt waren.
Die Vox-Stadträtin erklärte vor Gericht, sie habe die Frau "nur zur Seite gestoßen" und wisse nicht, wie sie dabei Verletzungen davontragen konnte. Das Opfer legte seinerseits einen medizinischen Bericht über die von der Stadträtin verursachten "Schäden" vor. Die Richterin stellte in ihrem Urteil fest, dass "die Verletzungen, die die Klägerin seit dem Tag des Geschehens erlitten hat, und die Tatsache, dass sie von der Angeklagten verursacht wurden, als ausreichend erwiesen sind, um die Angeklagte zu verurteilen".
Die rechte Vox kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen "wegen eines Fehlers bei der Bewertung der Beweise". Nach Ansicht der Partei wurde "keiner der bei der Anhörung vorgelegten Beweise berücksichtigt, was bedeutet, dass das Grundrecht auf die Unschuldsvermutung nicht beachtet wurde". Zu Beginn diesen Jahres wollten sich Mitglieder der Partei, darunter Vizepräsident Fulgencio Coll, nicht zu dem Vorfall äußern. "Es handelt sich um eine persönliche und private Angelegenheit", so der Tenor damals.
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