María Barbancho: Ich habe an der Deutschen Schule in Barcelona mein Abitur abgelegt. Während meines Jurastudiums war ich ab 2013 für drei Jahre in Heidelberg. Doch damals wurde mir klar, dass ich wieder zurück in meine Heimat zurück wollte. Also habe ich das Staatsexamen in Spanien gemacht.
MM: Sie können demnach nur juristische Fälle in Spanien bearbeiten?
Barbancho: Vor Gericht kann ich nur in Spanien als Rechtsanwältin tätig sein. Mein Einsatzgebiet ist jedoch auf mehrere Städte verteilt. Zudem habe ich den Status „Europäische Rechtsanwältin”, kann also auch außerhalb von Spanien rechtsanwaltliche Tätigkeiten ausüben.
MM: Sie bearbeiten also nicht nur Fälle auf Mallorca?
Barbancho: Ich habe eine Kanzlei in Palma, in Barcelona und auch in Madrid. Einer meiner wichtigsten Mandanten ist der Katalanische Fußballverband. Daher fliege ich wöchentlich zwischen Palma und Barcelona hin und her.
MM: Wie sieht Ihr Alltag aus?
Barbancho: Ich bin fast jeden Morgen bei Gericht, da diese nur von 9 bis 15 Uhr geöffnet sind. Nachmittags bin ich in der Kanzlei und treffe mich mit Mandanten, um Schriftsätze fürs Gericht zu erstellen. Ab und zu statte ich auch Mandanten, die im Gefängnis sitzen, einen Besuch ab.
MM: Werden Sie als Anwältin in Spanien vom Staat oder Ihren Mandanten bezahlt?
Barbancho: Meine Mandanten bezahlen mich, da ich Wahlverteidigerin bin. Nur Pflichtverteidiger werden vom Staat bezahlt, verdienen aber deutlich weniger.
MM: Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen der deutschen und der spanischen Justiz?
Barbancho: Die Beziehung zwischen Rechtsanwälten, Staatsanwälten und Richtern ist in Deutschland viel enger. Ein großer Unterschied ist, dass in Spanien ein Ermittlungsrichter ermittelt, in Deutschland hingegen ein Staatsanwalt.
MM: Ist das Recht in Spanien lokal? Zum Beispiel, wenn man hier wegen Brandstiftung oder Vergewaltigung angeklagt wird, greift dann mallorquinisches Recht?
Barbancho: Ganz so verhält es sich nicht. Das Recht ist nicht lokal, sondern staatlich. Überall in Spanien gelten dieselben Rechtsvorschriften. Egal, ob auf Mallorca oder in Barcelona oder Ibiza – das Strafgesetzbuch ist dasselbe. Auch gibt es europäische Richtlinien, nach denen sich die Richter zunehmend stärker orientieren.
MM: Sind die meisten Ihrer Mandanten deutsche Staatsangehörige?
Barbancho: Die Hälfte meiner Mandanten sind Deutsche.
MM: Mitunter landen Deutsche auf der Insel vor einem spanischen Ermittlungsrichter und in Untersuchungshaft (U-Haft). Verläuft die Rechtsprechung hier anders als in Deutschland?
Barbancho: Ja, aber die U-Haft ist überall, ob in Spanien oder Deutschland, dieselbe. Für die Häftlinge sollten dieselben Umstände gelten.
MM: Warum dauern Verfahren in Spanien so lange? Bartolomé Cursach, der Megapark-Besitzer, saß 13 Monate in U-Haft...
Barbancho: Ich bin mir nicht sicher, ob die Verfahren hier wesentlich länger als in Deutschland dauern. Das ist sicherlich sehr vom Fall abhängig.
MM: Würden Sie sagen, dass spanische Richter härtere Strafen verhängen als ihre deutschen Kollegen?
Barbancho: Hier auf der Insel ist es schon üblich, dass viele Beschuldigte in U-Haft gehen. Vielleicht ist das schon härter als in Deutschland, ja.
MM: Die „Kegelbrüder”, die Mitglieder des Vereins „Stramm am Tisch” aus Münster, sind wegen Brandstiftung angeklagt. Obwohl sich der Vorfall am 20. Mai ereignet hat, sitzen noch acht der 13 Beschuldigten auf Mallorca in U-Haft.
Barbancho: Ja, das ist richtig. Das sind meine Mandanten. Ich kann mich derzeit aufgrund meiner Verschwiegenheitspflicht aber nicht weiter dazu äußern.
MM: Im schlimmsten Fall drohen den „Kegelbrüdern“ jedoch bis zu zehn Jahre Haft?
Barbancho: Wir kämpfen darum, dass die Tat als „Schadensdelikt”, und nicht etwa als „Brandstiftungsdelikt” gewertet wird. In diesem anderen Szenario würde die Freiheitsstrafe anders ausfallen.
MM: Sie betreuen einen weiteren Fall, der in den Medien viel Aufmerksamkeit erregte. Am 21. Juni wurden zwei Deutsche im Alter von 17 und 18 Jahren wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung einer 18-Jährigen in Cala Rajada festgenommen.
Barbancho: Ja, der ältere der beiden ist mein Mandant, und ich bin felsenfest davon überzeugt, dass er unschuldig ist. Der Geschlechtsverkehr ist meiner Meinung nach im Einvernehmen mit der jungen Frau geschehen. Sie musste meine Fragen, die des Richters und der Staatsanwaltschaft beantworten. Ich kann nicht in das Gehirn von jemanden hineinsehen und erkennen, ob diejenige Person ein Lügner ist.
MM: Ihr Mandant wurde mittlerweile freigelassen. Und auch der 17-Jährige wurde aus dem Jugendheim entlassen ...
Barbancho: Ja, sie sind auf freiem Fuß, ich weiß aber nicht, wo sich beide derzeit aufhalten. Die Ermittlungsphase zu dem Fall hat begonnen und kann nun zwölf Monate dauern.
MM: Was sind die möglichen Szenarien bei der weiteren Verhandlung?
Barbancho: Es kann eine außergerichtliche oder eine gerichtliche Vereinbarung mit der Klägerin und der Staatsanwaltschaft getroffen werden. Oder man verteidigt den Mandanten bei der Hauptverhandlung und bekommt eine Entscheidung. Bei solchen Sexualdelikten ist es sehr schwierig, weil hier Aussage gegen Aussage steht. Zudem gibt es kein weiteres Beweismaterial, und keine Körperverletzung.
MM: Stellt so eine U-Haft nicht einen Eingriff in die Unschuldsvermutung dar?
Barbancho: Ja, man könnte das leider so auslegen. Wir befinden uns in einer Phase, in der die Ermittlungsrichter bei schweren Delikten wie Vergewaltigung von einer möglichen Fluchtgefahr ausgehen. Andere Kriterien, zum Beispiel ob die Person in der Europäischen Union beheimatet oder auf der Insel verwurzelt ist, sollten wichtiger sein.
MM: Kann man da noch von Fairness sprechen?
Barbancho: Bei manchen Entscheidungen des Richters frage ich mich, ob sie nicht rechtswidrig sind. Viele gute Entscheidungen werden eher am Landgericht getroffen als von den Ermittlungsrichtern. Der Ermittlungsrichter entscheidet zunächst, ob ein Angeklagter in U-Haft kommt. Gegen diese Entscheidung kann der Mandant in Berufung gehen. Man kann vereinfacht sagen, dass alle Fälle, bei denen eine Haftstrafe von mehr als fünf Jahren absehbar ist, beim Landgericht landen. Für alle unter fünf Jahre ist das Strafgericht zuständig.
MM: Momentan sitzt auch VfB-Profi Atakan Karazor wegen Fluchtgefahr auf Ibiza in U-Haft. Ihm wird vorgeworfen, eine 18-jährige Spanierin vergewaltigt zu haben.
Barbancho: Bei dem Fall habe ich keine Akteneinsicht bekommen. Bei meinen Mandanten, den „Kegelbrüdern”, ist es ähnlich. Auch sie sitzen wegen der Fluchtgefahr in U-Haft.
MM: Der mutmaßliche Mafioso Bashkim O. hingegen, wurde gegen eine Kaution von 400.000 Euro freigelassen.
Barbancho: Solche Fälle werden sehr individuell entschieden.
MM: Wie hängen U-Haft und Haftstrafe zusammen?
Barbancho: Die Zeiträume können miteinander verrechnet werden. Beispielsweise können zwei Jahre U-Haft bei einer Haftstrafe von insgesamt sechs Jahren angerechnet werden, sodass sich die Gefängnisstrafe bei einem strafrechtlichen Beschluss auf vier Jahre verkürzt.
MM: Und bei einem Freispruch?
Barbancho: In diesem Fall kann man den spanischen Staat verklagen und einen Schadensersatz für die Zeit der U-Haft bekommen.
MM: Glauben Sie, dass die Gesetzgebung auf den Inseln so streng ist, um Touristen zu warnen oder potenzielle Straftäter abzuschrecken?
Barbancho: Nein, das ist Spekulation. Ich habe auch viele spanische Mandanten, bei denen ich finde, dass sie unfair behandelt werden und in U-Haft sind.
MM: Kann eine U-Haft nicht traumatisierend sein? Das sind doch sehr schwierige Bedingungen. Die „Kegelbrüder” sind ja noch relativ jung, 24 bis 44 Jahre alt.
Barbancho: Ja, natürlich. Sie sind in einem Gefängnis. Doch die Gefängnisse sind überall gleich, egal ob in Spanien oder Deutschland.
Das Interview führte Dominik Sarota
Kein Kommentar
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich registrieren lassenund eingeloggt sein.
Noch kein Kommentar vorhanden.