Voller Strand auf Mallorca (Archivbild). | Ultima Hora

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Sollte ein Virusvarianten- oder wieder Hochinzidenzgebiet herabgestuft werden, so können deutsche Gesundheitsämter Urlaubsrückkehrer nicht ohne weiteres in Quarantäne schicken. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Main hervor. Geklagt hatte eine Frau, die am 26. Juni auf die portugiesische Insel Madeira geflogen war. Am 29. Juni wurde das Land zum Virusvariantengebiet erklärt, bereits am 7. Juli aber wieder zurückgestuft.

Für das derzeit normale Risikogebiet Mallorca, das Gefahr läuft, beizeiten zur Hochinzidenzzone erklärt zu werden, könnte das bedeuten, dass sich Touristen bei einer etwaigen erneuten Harabstufung die Pflichtisolierung ersparen.

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Im verhandelten Fall war die Klägerin am 3. Juli mit einem negativen PCR-Test aus Madeira nach Deutschland zurückgekehrt und sollte nach dem Willen des Gesundheitsamtes Frankfurt 14 Tage in Quarantäne.

Die Frau hätte die Quarantäne in Gänze vermeiden können, wenn sie vier Tage später, also unmittelbar nach der Rückstufung Portugals zum Hochinzidenzgebiet nach Deutschland zurückgekehrt wäre, urteilten die Richter. Die Madeira-Urlauberin sei daher ungleich behandelt worden. Warum sie im Sinne des Infektionsschutzgesetzes als "gefährlicher" einzustufen sei als jemand, der zu einem späteren Zeitpunkt unmittelbar nach Rückstufung des Gebiets zurückgekehrt sei, könne nicht nachvollzogen werden.