Der Oberste spanische Gerichtshof in Madrid hat die nächtliche Ausgangssperre für Mallorca aufgehoben. Diese Regelung tritt bereits in der Nacht von Donnerstag auf Freitag in Kraft. Außerdem wurde die maximale Beschränkung von sechs Personen bei privaten Treffen aufgehoben.
Oberster spanischer Gerichtshof hebt Ausgangssperre für Mallorca auf
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16 Kommentare
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@Steven. Das deutsche Bildungssystem hat offensichtlich bei ihnen versagt. Jemanden als Nationalsozialisten setzt geschichtliche Grundkenntnisse voraus. Haben Sie offensichtlich nicht. Der Ausdruck stellt für jeden, der so herabwürdigend tituliert wird, eine strafbewehrte Beleidigung dar - auch wenn sie in Zeitungen unwidersprochen abgedruckt wird. Damit selbst sie es auch verstehen: der sicherlich von Ihnen hochverehrte Sänger kassierte für diese Beleidigung 20000€ von John Delay...
@ bluelion...meinte natürlich den Alarmzustand, danke für die Korrektur.
wenn man eure Kommentare liest, Sven, Fredingsfighter, Steven, etc kann man nur mit dem Kopf schütteln...das schlimme ist, das ihr meint Recht zu haben. "Diktatur, Nationalsozialisten, etc" ihr wisst nicht über was ihr redet...und habt in Geschichte nicht aufgepasst: 6....setzen..
@Christel von der Post. Es gab nie einen Ausnahmezustand, sondern einen Alarmzustand und der wurde von Madrid beschlossen, mit der rechtlöichen Grundlage einer Parlamentsentscheidung.
Die Nationalsozialisten um Armageddon suchen sicher schon einen neuen Weg um ihr Volk zu unterdrücken. Aber es gibt ja noch genug Leute die mit Stolz alleine in der Natur die Maske..tragen... . Also alles nach Plan.
Da die Haupt-Zielgruppe des Nachtlebens noch lange ungeimpft bleiben wird, steht uns wahrscheinlich eine weitere, herrliche Saison (als Risikogebiet) mit leeren Stränden und vielen Parkmöglichkeiten bevor! Gut, dass ich nicht vom Tourismus leben muss...🙂
Freie Fahrt für freie Viren
Armengol. Go Home. Endlich ins Exil. Keine Diktatur mehr.
Ich hoffe, dass es Konsequenzen für die Entscheider dieser höchst illegalen Maßnahme gibt. Nachdem erst der Ausnahmezustand ausgerufen werden musste, damit die Ausgangssperre überhaupt eingesetzt werden konnte, hat diese Provinzpräsidentin einfach die Bürger zu Hause eingesperrt, ohne rechtliche Grundlage, obwohl es abzusehen war, dass dies nicht rechtens sein kann.
Nun tritt halt zwei Tage eher in Kraft, was schon seit einiger Zeit bekannt ist. Auch die Balearische Regierung sah die Ausgangssperre angesichts des derzeitigen 7 Tage Inzidenzwert Wert nicht mehr als adäquat an. Daher ist die Entscheidung auch gut so. Was ich im Artikel aber vermißt habe ist die Begründung. Die Richter begründeten ihre Entscheidung folgendermaßen: "Es steht fast außer Frage, dass die Behörden eine Ausgangssperre verhängen dürfen, um einen kleinen lokalen Infektionsherd zu bekämpfen. Ähnlich ist die Beschränkung privater Treffen zu beurteilen. Das Problem sind die Ausmaße, nicht die Intensität der Maßnahmen." Im Klartext hieße das, dass Ausgangssperren und Einschränkungen privater Treffen in bestimmten Orten oder Stadtviertel erlaubt wären, nicht aber allgemein für die gesamte Inselbevölkerung. Für Touristen, oder auch für Pendler wie mich, ist aber eine weitere Entscheidung wichtig, auch wenn sie im Artikel nicht erwähnt wurde. Die Testpflicht bei Einreise aus dem Inland - genehmigten die Madrider Richter. Ist denn eigentlich auch die Maskenpflicht verhandelt worden? Im März hat sie das selbe Gericht für die Kanaren für rechtens erklärt. Gab's diesbezüglich eine Entscheidung?