Kunden, die mit längerem Vorlauf eine Reise absagen, weil sie davon ausgehen, dass diese aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfindet, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung. Das entschied jetzt das Amtsgericht München. Dabei sei es unerheblich, ob die Reise am Ende stattfinde.
Keine Rückerstattung von Anzahlung wegen Corona
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3 Kommentare
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@ Majorcus Was nutzen die Vertragsbedingungen, wenn die Gesellschaften kein Geld mehr haben.
Wer dei Vertragsbedingungen nicht ließt ist selber schuld.
Deswegen sollte man in Zukunft auch nur ein paar Tage vor Abreise buchen. Die Frühbucherzeiten sind vorbei.