Die Nationalpolizei hat am Mittwoch einer Deutschen und ihrer zweijährigen Tochter am Flughafen von Palma de Mallorca die Einreise verweigert. Es hätten keine zwingenden Gründe für ihre Reise vorgelegen, hieß es zur Begründung.
Die Frau war am Nachmittag mit einer Maschine aus Deutschland am Flughafen von Son Sant Joan gelandet. Ihren Angaben zufolge war sie auf dem Weg nach Valencia, um dort einen Angehörigen abzuholen und mit ihm in ein anderes Land weiterzureisen. Gegen die Deutsche wurde Anzeige erstattet, sie musste umgehend nach Deutschland zurückfliegen.
Die Guardia Civil hinderte außerdem einen Passagier daran, in Palma einen Flieger nach Madrid zu besteigen und verbot einem Mann, per Fähre von Alcúdia nach Menorca zu reisen. Auch in diesen Fällen hätte kein zwingender Reisegrund vorgelegen, hieß es zur Begründung.
Wegen der Corona-Pandemie können derzeit weiterhin keine Ausländer ohne Erstwohnsitz auf die Balearen-Inseln reisen. Ausnahmen werden nur bei absolut notwendigen Geschäftsreisen oder Reisen aus gesundheitlichen Motiven gemacht. An diesem Zustand wird sich bis in den Juni hinein auch nichts ändern.
Am Flughafen von Palma kamen nach Angaben der Guardia Civil am Mittwoch 421 Passagiere an, 468 verließen die Insel. Neben 18 Inlands- fanden vier internationale Flüge statt. 40 Passagiere, die aus dem Ausland einreisten, mussten sich in die vorgeschrieben zweiwöchige Quarantäne begeben. (mais)
11 Kommentare
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@Gloria ich bin ganz ihrer Meinung!
Schuld liegt beim Abflugland, warum läßt man diese ausreisen? Vorher informieren..Wenn es umgedreht wäre,wäre das Geschrei und Unverständniss groß.
@rolhoc: Die Grundmitwirkung ist auch gegeben, was bspswse bei der Lufthansa in Art. 7 der AGB niedergelegt ist. Es würde dort nicht hinterlegt sein, wenn es nicht auch geprüft werden könnte.Auszug Artikel 7 AGB Lufthansa: ... "Wir dürfen ferner Ihre Beförderung oder Weiterbeförderung verweigern oder Ihre Platzbuchung streichen, wenn7.1.1. diese Maßnahme aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung oder zur Vermeidung eines Verstoßes gegen behördliche oder gesetzliche Auflagen des Staates notwendig ist... "Es ist ja davon auszugehen, wenn die Frau eine Anzeige bekommt, dass eine mit Strafe bedrohte Handlung vorliegt und somit ein Verstoß gegen behördliche Auflagen gegeben ist.
@Gloria: "Im Wortlaut - Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes" Quelle: www.kinderrechte.de - diese gelten weltweit! Warum wird denn so gegen die Sozialisten gehetzt, wenn es so viele sozialschwache Kinder in Spanien gibt? @wala: Was sind Sie für ein herzloser Mensch, dem Kinder-Rechte derart egal sind.
@majorcus. auf welche UN kinderrechte berufen Sie sich ? solange jeder herrenlosen Strassentöhle auf Mallorca ein Tiervermittlungsplatz nach DE einberaumt wird macht sich doch um Kinderrechte in Spanien keiner wirklich Gedanken, wissen Sie wieviele arme und sozialschwache Kinder es in Spanien gibt ? ohne Zukunft auf Ausbildung und Berufschancen? Touristen und Tierschützer werden angebettelt Tiere nach Deutschland zu fliegen oder für derenUnterhalt zu spenden. Für die armen Kinder Spaniens sammelt niemand. Auch wenn ich wieder mit meinen Prada High heels ins Fettnäpfchen trete , würde ich jedenHerrenlosen Hund einschläfern und das Geld lieber den armen Kindern für Bildung und Erziehung zukommen lassen. Das Spenden ist aber wie immer die Sache der Besser Betuchten , die anderen reissen nur das Maul weit auf und ausser Mundgeruch kommt nichts an .
@ rocco: Grundsätzlich würde ich auch bei den Airlines eine Grundmitwirkung sehen. Aber wahrscheinlich ist es nicht primär deren Aufgabe. Die möchten sich bei dieser komplizierten Materie - die je Land/Region auch noch unterschiedlich ist - nicht "die Finger verbrennen". Wenn sie falsch entscheiden, dann haben sie das Problem mit Schadensersatzansprüchen. Es ist fahrlässig, dass man (mit Kindern) einreist, ohne sich vorher über die Rahmenbedingungen schlau zu machen.
@Majo Bei Ihrer Blockartmentalität, sollten Sie das sofort in Angriff nehmen. Wo bleibt der Link zum UN-Kinderrecht? Hoffe, Sie sind und bleiben Kinderlos!
@rocco: Ganz einfach, das ist nicht Aufgabe der Airlines - das kann von den Fluggesellschaften überhaupt nicht geprüft und gewürdigt werden! Wie kann man überhaupt darauf kommen?
Rücksendung nach DE, sehr gut.
Ich frage mich, warum manche Airlines Passagiere transportieren, obwohl diese nicht einreisen dürfen. Sie leisten somit Beihilfe zur verbotenen Einreise und müssten ebenfalls eine Anzeige erhalten.