Der Brite Michael Brown wird erneut wegen Geldwäsche angeklagt. | A. Sepulveda

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Die Verteidung des Briten Michael Brown, der wegen Geldwäsche in Palma de Mallorca angeklagt ist, plädiert auf Freispruch. Brown und seine Ehefrau sollen zwischen 2004 und 2005 mehrere Millionen Englische Pfund, die mutmaßlich durch Geldwäsche erwirtschaftet wurden, unter anderem auf Konten in der Schweiz und den Kanalinseln transferiert haben. Das Ehepaar lebte auf Mallorca.

Brown pflegte einen luxuriösen Lebensstil mit Jachten, Privatjets und Edelfincas in Andratx und Esporles. Seine Geschäfte tätigte er von einem Büro in Palma aus. Dort wurde er 2008 festgenommen und zu sieben Jahren Haft verurteilt. Brown flüchtete und wurde erst vier Jahre später in Punta Cana aufgegriffen, von wo aus er ins Vereinigte Königreich überführt wurde, um seine Haftstrafe abzusitzen.

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Kurz nach Antritt der Haftstrafe erhob die Staatsanwaltschaft in Palma eine Anklage gegen ihn.

Brown hätte am Mittwoch vor dem Landgericht in Palma erscheinen sollen. Da er aktuell nur auf Bewährung frei ist, darf er Großbritannien nicht verlassen. Sein Verteidiger konstatierte, dass Brown seine siebenjährige Haftstrafe bereits in England abgesessen habe. Die Staatsanwaltschaft fordert eine fünfjährige Haftstrafe und sechs Millionen Euro Strafe. Für Browns Ehefrau verlangt sie drei Jahre Gefängnis und drei Millionen Euro Geldstrafe.