Im Fall um den toten Mallorca-Auswanderer Horst Hans H. (70) ist die Angeklagte Svetlana B. (49) des Totschlags am Samstagnachmittag schuldig gesprochen worden.
Die Entscheidung der Geschworenen hat sich über Tage hinweg verzögert und fiel zweischneidig aus. Von heimtückischem Mord ist nicht mehr die Rede, die Staatsanwaltschaft hat ihre Haftforderung von 25 auf 14 Jahre reduziert. Auch ist fraglich, ob die Beschuldigte ihren Gatten "bei lebendigem Leib in Stücke geschnitten" hat. Zwei von neun Geschworenen hielten die angeklagte Russin für unschuldig, einer verweigerte zunächst seine Unterschrift.
Würde noch eine weitere Person zweifeln, wäre das Verfahren vorerst blockiert und müsste vielleicht sogar wiederholt werden. Eine Mehrheit von sieben Stimmen ist jedoch ausreichend für einen Schuldspruch, der nun sehr differenziert ausfällt, denn der Jury war von einem Berufsrichter eine lange Liste von Fragen vorgelegt worden, bei denen es auch um eine Begnadigung in bestimmten Anklagepunkten ging.
Das rechtlich noch mögliche Strafmaß bewegt sich nur noch zwischen 10 und 14 Jahren und wird in den nächsten Tagen vom Vorsitzenden des Tribunals festgelegt. Der Verteidigung, die stets auf unschuldig plädiert und von einer Hundeattacke gesprochen hatte, bleibt eine Berufung vor dem Obersten Gerichtshof möglich.
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