Die für Palma de Mallorca ausgearbeiteten Benimmregeln werden noch im November verabschiedet und gelten ab Dezember. Das teilte die Stadt am Mittwoch mit. Das Regelwerk sieht einen ganzen Katalog von Sanktionen vor.
Wer sich etwa – wie an der Playa de Palma nicht unüblich – beim Geschlechtsverkehr in Autos, auf offener Straße, in Wohnungen oder in Hotelzimmern in Blickweite von Minderjährigen verlustiert, kann künftig dafür zur Rechenschaft gezogen werden.
Des Weiteren können Kunden von Straßenhändlern, Balkonspringer, Hütchenspieler und Organisatoren von Alkoholgelagen mit Bußgeldern belegt werden. Hinzu kommen Sanktionen gegen Nutzer von Elektromobilen, die andere Verkehrsteilnehmer belästigen, und Verkäufer von alkoholischen Getränken, die ihrer Arbeit zwischen 0 und 8 Uhr nachgehen. Wer in Straßen hinter dem Meeresufer mit nacktem Oberkörper herumläuft, wird ebenfalls bestraft.
In bestimmten Zonen wie etwa die Schinkenstraße oder das Holländer-Areal dürfen Ordnungskräfte künftig außerdem viel härter als bislang vorgehen.
6 Kommentare
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Am 11.11. um 11 Uhr 11, ging der Fasching in Köln los. Wer wissen will wie der Polizeibericht und die Breschwerden zu diesem Ereignis lauten, sollte mal das Netz danach absuchen. Sextäter begrabschten wieder die Frauen und im Dixi-Klo wurde Vergewaltigt. Von den Alkohlexzessen nicht zu reden. Beklage sich keiner über den Ballermann.
Zitat: "Wer in Straßen hinter dem Meeresufer mit nacktem Oberkörper herumläuft, wird ebenfalls bestraft."Sollte es doch im Südwesten auf Mallorca auch geben! Merkt man nur nichts von, dass das sanktioniert wird. In Peguera täglich auf dem Boulevard zu sehen. Selbst die Lokalbetreiber dort, lassen es zu, sich mit freien Oberkörper ins Cafe zu setzten.
"Des Weiteren können Kunden von Straßenhändlern (...) mit Bußgeldern belegt werden." Zitat EndeDas setzt natürlich voraus, dass potentielle Kunden von Straßenhändlern einer bestimmten Gruppe von Menschen von vorn herein unterstellen, dass diese gleich in mehrfacher HInsicht kriminell sind. (keine Aufenthaltsgenehmigung, gefälschte Markenprodukte, keine Lizenz für Straßenverkauf etc.) Dies heißt unter den gegebenen Umständen jedoch nichts anderes, als dass eine bestimmte Menschengruppe quasi durch die HIntertür glasklar rassistisch diskriminiert wird. Meiner Meinung nach ist diese Art der Diskriminierung weitaus schlimmer, als wenn man einfach den illegalen Straßenhandel strikt unterbinden würde. Denn auf diese Weise werden automatisch auch Menschen mit in das Raster aufgenommen, welche ebenfalls aus Afrika stammen, aber über sämtlche Genehmigungen verfügen und legalen Handel treiben. Genau dies aber kann ein potentieller Kunde nicht überprüfen und muss um sich nicht strafbar zu machen, den Verdacht kriminellen Handelns auf die gesamte Gruppe mit den entsprechenden Merkmalen ausdehnen. Und genau das ist rassistisch. Bemerkenswerte "Benimmregeln".
Die Frage kann man noch erweitern: was passiert, was auch nicht unüblich ist, wenn die 14+ Minderjährigen es untereinander machen? Werden diese auch abgestraft?
Gespannt, was nächstes Jahr in der Hochsaison hier zum Thema zu lesen ist. ;-)
"Wer sich etwa - wie an der Playa de Palma nicht unüblich - beim Geschlechtsverkehr in Autos, auf offener Straße, in Wohnungen oder in Hotelzimmern in Blickweite von Minderjährigen verlustiert, ..." - Daraus folgt: Vögeln ohne "Blickweite von Minderjährigen" ist also erlaubt. Na, dann vögelt mal schön ...!