Bei dem Verdächtigen handelt es sich um einen 18-jährigen Spanier. Ein weiterer junger Mann mit den Initialen Adrián F.F. war bereits am Wochenende festgenommen worden. Beide Personen gehören laut Polizei nicht den Sinti und Roma an.
Motiv für den Angriff auf den Holländer soll der Raub von 700 Euro gewesen sein. Laut Obduktion platzte durch die Gewalteinwirkung ein Aneurysma im Schädel auf. Ohne diese schwerwiegende Vorerkrankung wäre Wouter Van Luijn laut Polizeiangaben vermutlich nicht gestorben. Zudem soll er laut Medienberichten bereits zuvor Kokain konsumiert haben, was ebenfalls zu dem fatalen Ausgang beitrug.
Die Barackensiedlung Son Banya wird von Clans der Sinti und Roma bewohnt und ist auf der Insel als Umschlagplatz für Betäubungsmittel bekannt. Seit Jahrzehnten ist immer wieder die Rede von einem "Drogensupermarkt". Die derzeitigen Bewohner wurden in der Franco-Zeit in Erbpacht außerhalb des Stadtgebiets angesiedelt. Vor einiger Zeit ist jedoch grundsätzlich ein Abrissbeschluss gefallen. Flächen und Bauten in Son Banya gehören größtenteils der öffentlichen Hand. Noch im Lauf des Sommers 2018 sollen dort Zwangsräumungen beginnen.
Diverse niederländische Presse- und Fernsehteams sind nach Mallorca gereist, um über die Hintergründe zu berichten. In seiner Heimat war Wouter Van Luijn bisher nicht aktenkundig mit Drogen in Erscheinung getreten. Aus der Filmbranche gab es zahlreiche Beileidsbekundungen für den 34-Jährigen. (mic)
4 Kommentare
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In Spanien gibt es keine “Sinti und Roma”, wenn dann sind das Zigeuner/Gitanos und falls der/die Journalistin trotzdem unbedingt die Apartheid durchziehen will, die die deutschenSinti mal einfordert hatten um sich von ihren (deutlich häufiger kriminellen) Sinti-Verwandten abzutrennen, der Schrieber aufgrund seines lückenhaften Bildungsstands aber nicht hinbekommt, gleich hier die Lösung: Roma (Singular: Rom) leben in Son Banya (KEINE Sinti!). An “Zigeuner” ist nichts Despektierliches. Was denn? Welcher Wortteil denn? Bei einem Wort, dessen Ableitung man nicht einmal kennt?! Na also, sehen sie! - Und jetzt lege ich mir wieder mal meine Lieblingsplatte der “Sinti & Roma-Kings” auf. (Gypsiekings darf ich hier ja nicht mehr sagen...)
Der Täter hat kein Recht darauf, dass das Opfer zum Zeitpunkt der Tat gesund zu sein hat. Aneurysma hin oder her.
@Leser. 100 Prozent richtig. Punkt.
Ach wie traurig, ist ja sonst wie immer, sie hätten eine schlechte Kindheit, oder, oder... und hier, ja, hätte das Opfer nicht die Vorerkrankung, hätte es nicht Drogen konsumiert, ja dann... also lasst diese armen unschuldigen Schläger einfach wieder frei... Gott, ich kann es weder hören noch lesen! Fakt ist, sie haben auf eine Person eingeprügelt, dass dieser an den Folgen gestoben ist. Also drehen wir die Gestze doch mal so, hätten diese Assis nicht auf einen Menschen eingeprügelt, so wäre dieser garantiert noch heute am Leben! Und Punkt