Insgesamt wurde der Mann von Infantin Cristina in erster Instanz für verschiedene Wirtschaftsdelikte wie Betrug und Steuerhinterziehung zwar zu sechs Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Die höchste Einzelstrafe beträgt jedoch zwei Jahre und sechs Monate und würde als einzige eine Bewährung vereiteln, da die Taten nicht addiert werden dürfen, und die Grenze für eine mögliche Haftverschonung bei zwei Jahren liegt. Sollte es Urdangarin gelingen, vor dem Obersten Gericht das Strafmaß um sieben Monate zu reduzieren, wäre er fein heraus.
Dementsprechend greifen seine Anwälte mit 14 von insgesamt 16 Kassationsanträgen den kritischen Punkt an, bei dem es um Amtsmissbrauch und Veruntreuung öffentlicher Gelder in Verbindung mit Urkundenfälschung geht. Bemängelt wird unter anderem, dass der ehemalige "Herzog von Palma" gar keine öffentliche Funktion hatte und somit angeblich auch keinen "Amtsmissbrauch" begehen konnte.
Die Staatsanwaltschaft fordert hingegen ein höheres Strafmaß, unter anderem für die Abrechnung von Sport-Events und Kongressen der Balearen-Regierung, die nach ihrer Auffassung entweder nutzlos waren oder gar nicht stattfanden. Mitangeklagt ist auch der ehemalige Balearen-Präsident Jaume Matas sowie rund ein Dutzend weitere Beschuldigte. Der öffentlichen Hand ist durch die Aktivitäten des Ex-Handballers Urdangarin und seines Geschäftspartners Diego Torres mutmaßlich ein Millionenschaden entstanden.
Prinzessin Cristina wurde hingegen von der Beihilfe zur Steuerhinterziehung freigesprochen und muss als Mitgesellschafterin ihres Gatten im Firmengeflecht rund um die ehemals als gemeinnützig bezeichnete Stiftung Nóos lediglich mit 265.000 Euro haften.
Das Paar mit vier Kindern im Alter von 14 bis 19 Jahren wird systematisch von Terminen der Königsfamilie ausgeschlossen. Zuletzt war dies im Januar sogar beim Bankett zum 80. Geburtstag von Altkönig Juan Carlos der Fall. In der Öffentlichkeit wird teilweise erwartet, dass Urdangarin nicht mit Bewährung davonkommen kann. Allerdings wurde ihm nach dem Urteil der ersten Instanz kautionsfrei der Aufenthalt bei seiner in Genf lebenden Familie genehmigt. In der Schweiz muss er sich regelmäßig bei den Behörden melden. (mic)
3 Kommentare
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..... da wird sich schon jemand finden der seine schützende Hand über ihn hält.
Vor dem Gesetz sind alle gleich, nur solche mit entsprechenden finanziellen Mitteln, die sind etwas gleicher ;-(.
Er weiss genau, wie man sich einer drohenden Gefängnisstrafe entziehen kann. Zuerst wird Kaution gezahlt, dann seit 7 Jahren mit Revision in die Länge ziehen und zum Schluss hat man erbarmen mit dem ach so gebeulteten Möchtegern.