Straßenhändler sind besonders in den touristischen Gebieten Palmas anzutreffen. | Archiv

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Die Lokalpolizei will aus dem Rathaus von Palma klare Anweisungen, wie die Beamten mit fliegenden Händler umzugehen haben. Hintergrund ist, dass der Straßenverkauf nicht mehr ausdrücklich in der Stadtverordnung als verboten vorkommt.

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Laut Aussagen der Polizeigewerkschaft ist für die Beamten unklar, wie sie nun weiter vorgehen sollen. Verfolgt beispielsweise ein Ordnungshüter einen Straßenhändler und es passiert ein Unfall, trägt der Polizist die Schuld. Zudem würden sich die Geschäftsleute massiv bei den Polizisten beschweren. An der Playa de Palma wird unter den Einzelhändlern gerade eine Umfrage zur Problematik durchgeführt.

Die Opposition im Stadtrat Palmas fordert, dass das Verbot wieder in die Verordnung aufgenommen wird. Straßenhandel ist allerdings laut Gesetz spanienweit untersagt. (cls)