Festungsmauer und Innenhof der Wallfahrtskirche in Artà | A. BASSA

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Eine Richterin in Manacor hat entschieden, dass die Festungsmauer und der Innenhof bei der Wallfahrtskirche Sant Salvador in Artà nicht der Gemeinde gehören, sondern der Kirche. Das Rathaus hatte seine Besitzansprüche zu den Gebäuden angemeldet.

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Dem Urteil zufolge beweisen die von der Kirche vorgelegten Dokumente hinreichend, dass sie die Eigentümerin der Festung ist. Die Gemeinde, die seit Jahren für den Unterhalt und die Kosten für die Beleuchtung des Wahrzeichens aufkommt, erwägt, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.