Bei dem Verfahren ging es um schwere Übergriffe auf einen damals 13 Jahre alten Jungen, der mit dem Täter in einer Wohnung lebte – zunächst im Carrer Reyes Católicos, später im Problemviertel Son Gotleu. Eine wirtschaftliche Notlage in der Familie des Opfers hatte der Deutsche ausgenutzt, um den Jungen bei sich aufzunehmen und zu missbrauchen. Immer wieder zeigte er ihm pornografisches Material. Es kam auch zum Beischlaf und mehrfach zu anderen sexuellen Handlungen.
Erschwerend wirkte sich aus, dass der Deutsche auf dem spanischen Festland einschlägige Vorstrafen aufzuweisen hat und sich im Rahmen einer kirchlichen Freiwilligenarbeit bei der Essensausgabe an den Jungen herangemacht hatte. (mic)
2 Kommentare
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In Deutschland wäre er wohl mit 3 -5 Jahren maximal davon gekommen.Gut das man in Spanien bei derlei Delikten keinen Spaß versteht.Die Strafe sehe ich als angemessen.
Kirche ist das Allerletzte und Freiwilligenarbeit leider auch. Ehrenaemter sind umstritten. Und so etwas wird leider oft ausgenutzt und missbraucht. Widerlich! Keine Strafe reicht für so etwas, sich an Kindern zu vergehen.