In der Nacht vom 11. auf den 12. November 1997 wurden Gastronom Manfred Meisel, Tierpflegerin Claudia Leisten und Meisels achtjähriger Sohn Patrick auf der Finca des Unternehmers bei S'Aranjassa unweit der Playa de Palma erschossen. Das ist jetzt 20 Jahre her. In Deutschland verjährt Mord nicht. In Spanien tritt jetzt genau dieser Fall ein. Rechtsanwalt Hans von Rotenhan gegenüber MM: "Nach unserem Rechtsverständnis ist das natürlich eine Riesensauerei."
Auf MM-Anfrage erklärte eine Sprecherin der Nationalpolizei in Palma allerdings, es handele sich um einen "offenen Fall". Daher gebe es keine offiziellen Aussagen über die Ermittlungen.
Bleibt der Mord ungesühnt? Es sieht danach aus. Selbst wenn der oder die Täter eines Tages auf Mallorca gefasst werden sollten, vielleicht weil "Kommissar Zufall" geholfen hat, würden sie wohl straffrei bleiben. Es sei denn, sie kämen vor ein deutsches Gericht. Problem: "Spanien liefert nicht aus, wenn die Tat hierzulande bereits verjährt ist", so von Rotenhan. Das heißt: Die Verhaftung müsste in Deutschland oder einem anderen Land erfolgen, in dem für den Mord noch keine Verjährungsfrist greift.
Manfred Meisel war als Betreiber der Feier-Location "Bierkönig" in der sogenannten Schinkenstraße an der Playa de Palma bekannt geworden. Nach dem Mord wurde an Stammtischen und in Medien europaweit über ein mögliches Motiv spekuliert. Von einem möglicherweise abgebrochenen Raubüberfall (es fehlte angeblich kein Geld in dem Haus) über das Vorhaben von Mitbewerbern, einen zu großen Konkurrenten auszulöschen bis hin zu einer Tat der "Papageien-Mafia" (Meisel war einer der bedeutendsten Züchter dieser Vögel) oder anderen Möglichkeiten ist die Rede gewesen.
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Vorbereitungen und Beihilfe zur Verjährung sind nach meinem Verständnis seit Jahren PP-politisch und juristisch gezielt erfolgt und die Zeit mit den Unterlassungen lässt sich nicht mehr zurückdrehen.