Alkoholische Getränke dürfen nicht mehr vor den Geschäften auf der Straße präsentiert werden. | Michels

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In Calvià ist es Ladenbesitzern seit Mitte August verboten, alkoholische Getränke auf ihren Terrassen zum Kauf anzubieten. Auch im Inneren der Geschäfte muss der Alkohol künftig von den anderen Produkten getrennt sein. Diese Regelung tritt allerdings erst am 31. Dezember in Kraft. Die Einzelhändler in den Touristenorten sehen die Neuregelung kritisch: Sie löse das Problem des Sauftourismus und der immer wieder auftretenden Exzesse nicht.

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(aus MM 33/2017)