Prinzessin Cristina de Borbón vor Gericht auf Mallorca. | Foto: M.A. Cañellas

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Die Vernehmung von Cristina de Borbón im Korruptionsfall "Nóos" auf Mallorca wurde überraschend auf Donnerstagabend vorgezogen. Nachdem es an ihren über Tage hinweg ausweichend oder unwissend antwortenden Ehemann Iñaki Urdangarin keine Fragen mehr gab, musste die Schwester von König Felipe VI. persönlich ins Kreuzverhör.

Besonders ergiebig verlief es jedoch nicht, denn die 50-Jährige antwortete nur auf Fragen, die dazu geeignet waren, sie zu entlasten. Gegenüber der Nebenklage von der Antikorruptionsvereinigung "Manos Limpias" (Saubere Hände) verweigerte sie jegliche Aussage. Das führte zu einer kuriosen Situation, da deren Anwältin Virginia López dennoch über 40 Minuten lang ihre Fragen vortragen durfte. Stets folgte darauf das Schweigen der Infantin.

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Von dieser Theatralik abgesehen, bestreitet Cristina den Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Kreditkarten der Firma Aizóon, die ihr und Ehemann Iñaki gehört, habe nicht sie für private Zwecke der Familie benutzt, sondern das Sekretariat ihres Mannes mit Wissen der Steuerberater. Auch sei Cristina trotz ihrer 50-prozentigen Beteiligung und ihrer Mitgliedschaft im Vorstand an keinerlei kaufmännischen oder steuerlichen Entscheidungen der Firma beteiligt gewesen.

Bei dem Verfahren geht es um fragwürdige Tagungen und Sportveranstaltungen in Valencia und Palma de Mallorca, die von Iñaki Urdangarin und seinem Geschäftspartner Diego Torres über die gemeinnützige Nóos-Stiftung mutmaßlich zu überhöhten Tarifen ausgerichtet wurden. Anschließend soll das Geld auf der Grundlage von Berater-Rechnungen an die Consulting-Firma Aizóon und von dort in die Familienkasse geflossen sein. Laut Finanzamt wurde dabei zudem Körperschaftssteuer hinterzogen, da private Ausgaben wie Geburtstagsfeiern oder Möbel nicht über eine Firma abgerechnet werden durften.

Kern der Vorwürfe ist jedoch die angebliche Veruntreuung von öffentlichen Geldern durch Nóos. Es sind 17 Personen angeklagt, die Staatsanwaltschaft fordert insgesamt 200 Jahre Haft. Allein für Iñaki Urdangarin und Ex-Balearenpräsident Matas bewegt sich die Strafforderung im zweistelligen Jahresbereich. (mic)