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"Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts", so lautet offenbar das heimliche Motto von Königsschwager Iñaki Urdangarin beim Gerichtsprozess in Palma um die gemeinnützige Nóos-Stiftung, die die öffentliche Hand mit überhöhten Rechnungen für fragwürdige Sportveranstaltungen und Tagungen um eine Millionensumme geschädigt haben soll.

"Ich weiß nicht", antwortete der Angeklagte allein am ersten Vernehmungstag 64-mal. Nicht einmal die Frage des Staatsanwalts, wer denn der Leiter der Stiftung gewesen sei, wusste der 46-Jährige zu beantworten. Dass er selbst der Direktor war, hatte er offensichtlich verdrängt. Auch sonst gab sich Urdangarin recht ahnungslos und verwies darauf, dass er ohne Rücksprache mit dem Königshaus und dessen Sekretär Carlos García Revenga nicht einen einzigen geschäftlichen Schritt unternommen habe. Dass über die Consulting-Firma Aizóon systematisch Geld aus der Nóos-Stiftung abgeschöpft wurde, blieb bei der Verhandlung allerdings unstrittig. Pikant ist das vor allem deswegen, weil das Unternehmen jeweils zu 50 Prozent Ur-dangarin und seiner wegen Steuerhinterziehung mitangeklagten Ehefrau Infantin Cristina gehörte.

Entlastung für die Schwester von König Felipe VI. kam unterdessen aus einer völlig unerwarteten Ecke. Urdangarins Geschäftspartner Diego Torres, der vor Kurzem noch massiv gegen das Königshaus schoss und sogar mit einem Enthüllungsbuch aufgewartet hatte, sagte aus, dass die Adlige weder an Projekten der Nóos-Stiftung beteiligt war noch Kenntnis von irgendwelchen operativen Geschäftsvorgängen hatte.

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Eine Frage, die ebenso offenblieb wie die Gründe dafür, dass Staatsanwalt Pedro Horrach das Verhör zunächst dazu benutzte, um Vorwürfe gegen Prinzessin Cristina zu relativieren oder zu entkräften. Stellenweise wurde es selbst der Vorsitzenden Samantha Romero zu viel: "Ich erlebe es hier das erste Mal, dass ein Anklagevertreter Widerspruch gegen den Beweisantrag eines anderen Klägers erhebt", wetterte die Richterin.

Viele Prozessbeobachter gehen inzwischen davon aus, dass Infantin Cristina möglicherweise mit einem Freispruch rechnen kann. Schwieriger wird das für die anderen 16 Angeklagten, die zusammengerechnet mit Freiheitsstrafen von über 200 Jahren rechnen müssen. Gegen das im Sommer oder Herbst zu erwartende Urteil auf Mallorca gibt es allerdings die Möglichkeit einer Berufung vor dem obersten Gerichtshof. Bis Ende Juni sind an die hundert Verhandlungstage anberaumt.

Nach der mehrfach verschobenen Vernehmung von Infantin Cristina - voraussichtlich am Freitag, 4. März - dürfte das derzeit große Medieninteresse allerdings nachlassen. Die nächsten Monate sind vor allem für Zeugenvernehmungen reserviert, und die Angeklagten haben bis zum Schlusswort im Frühsommer keine Anwesenheitspflicht mehr.