"Eimersaufen" am Strand. An der Playa de Palma auf Mallorca ist das nun wieder erlaubt. | Foto: Maier

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Die Betreiber von Bars und Discotheken sind "sehr besorgt" über die Entscheidung des Obersten Gerichts der Region, die sogenannten "Benimmregeln" an der Playa de Palma wieder zu kippen. Das berichtet die spanische Tageszeitung Ultima Hora. Die "Verordnung für zivilisiertes Zusammenleben" hatte bisher unter anderem Saufgelage unter freiem Himmel, die Mitnahme von Glasflaschen an den Strand oder das Flanieren mit freiem Oberkörper in der Stadt verboten.

"Momentan wird weder das Hütchenspiel noch der Straßenhandel oder die Trinkgelage vom Rathaus reguliert und wir stehen kurz vor Beginn der touristischen Saison", kritisiert der Verband der Feierbetriebe auf den Balearen (Abone). Derzeit gebe es keine rechtliche Lösung für die Probleme, die die Unternehmer schon seit Jahren beschäftigen. Abone kündigte an, eine Sondersitzung einzuberufen, zu der auch Vertreter der Nationalpolizei geladen werden. Die Arbeit der Lokalpolizei habe in vielen Fällen zu wünschen übrig gelassen, so der Verband weiter.

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Palmas Stadtverwaltung überlegt derweil, Interventionszonen in den Partygegenden der Stadt festzulegen, in denen die Polizei auch ohne Benimmregeln gegen Saufgelage vorgehen darf – bisher jedoch ohne konkrete Details.

Die Nachricht, dass die Benimmregeln, die 2014 von der konservativen PP eingeführt wurden, ab sofort ungültig sind, hat auch den Weg in die Medien in Deutschland gefunden. "Eimer-Saufen am Ballermann wieder erlaubt", titelt der Stern am Montag online und verkündet die "frohe Kunde für alle Fans der Eimer-Dröhnung", ähnliche Worte findet auch die Bildzeitung.

In der vergangenen Woche hatte das Gericht die erklärt, dass das Rathaus von Palma in der Angelegenheit gar nicht zuständig gewesen sei und daher nicht das Recht habe, derartige Regelungen aufzustellen. Gegen die "Verordnung für zivilisiertes Zusammenleben" war ein Anwohnerverband vorgegangen. Bewohner der Playa de Palma sahen ihre Grundrechte durch die Verordnung beschnitten. (somo)