Die Schwester des spanischen Königs Felipe muss sich ab Februar erneut auf einen medialen Spießrutenlauf in Palma de Mallorca gefasst machen. Die Richterinnen im Fall Nóos haben entschieden, dass die Infantin an vielen Verhandlungstagen bis Ende Juni persönlich anwesend sein muss. Insgesamt handelt es sich um rund 100 Termine, wobei die Angeklagten ab März voraussichtlich nicht mehr jeden Tag erscheinen müssen.
Das geht aus einem am Freitag bekannt gewordenen Verfahrensbeschluss hervor, laut dem die so genannte "Botín-Doktrin" auf Cristina de Borbón nicht angewendet werden soll. Diese ist nach dem verstorbenen Santander-Banker Emilio Botín benannt und besagt, dass es bei Steuerhinterziehung normalerweise mit einem Strafbefehl getan ist, wenn die Staatsanwaltschaft den Angeklagten nicht ausdrücklich vor Gericht zitiert.
Zwar hat sich Ankläger Pedro Horrach ausdrücklich für ein solches Vorgehen ausgesprochen. Allerdings fordert die Nebenklage von der Anti-Korruptionsvereinigung "Manos Limpias" ("Saubere Hände") ein hartes Vorgehen gegen die Königsfamilie. Um deren juristische Legitimität hatte es bei der großen Vorab-Anhörung zu Verfahrensfragen am 11. Januar einen öffentlichen Schlagabtausch gegeben.
Das Schlagwort "Hacienda somos todos" ("Das Finanzamt sind wir alle") sei nur ein Slogan ohne jegliche Rechtswirkung hatte der Anwalt von Prinzessin Cristina damals geäußert – und dafür ein extrem negatives Medienecho geerntet. Auch die drei Richterinnen auf Mallorca stellen sich ihm nun entgegen.
Das Verfahren wird ab 9. Februar fortgesetzt. Es sind über 600 Berichterstatter akkreditiert. Hauptangeklagte sind Cristinas Ehemann Iñaki Urdangarin und sein Geschäftspartner Diego Torres. Insgesamt gibt es 18 Beschuldigte, unter denen sich auch der ehemalige Balearen-Ministerpräsident Jaume Matas befindet. Es geht um Korruption und Veruntreuung öffentlicher Gelder im Rahmen von Sportveranstaltung und Tagungen der gemeinnützigen Nóos-Stiftung von Urdangarin und Torres.
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