Blick auf den Küstenabschnitt von Montport in Port d'Andratx. | Foto: Michels

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Im Jahre 2008 hatte der Linkspakt auf den Balearen die Genehmigungen für 53 Baugrundstücke in Port d'Andratx außer Kraft gesetzt, um den Küstenabscnhitt von Monport vor Bebauung zu schützen. Drei Unternehmen, die dort Immobilien errichten wollten, klagten auf Entschädigung. Jetzt hat ihnen der Oberste Gerichtshof in Spanien teilweise Recht gegeben. 

Schon im Jahre 2013 hatte der balearische Gerichtshof den Klägern eine Entschädigung zugesprochen, für die Kosten der Planungen und beantragten Baugenehmigungen. Danach sollten die drei Firmen Günther Killer Bauträger SL mit 695.107 Euro, Cap des Illamp SL mit 183.519 Euro und Xtrandratx SL mit 220.747 Euro entschädigt werden, berichtete die spanische MM-Schwesterzeitung Ultima Hora am Mittwoch online.  

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Gegen dieses Urteil hatten die Firmen seinerzeit Widerspruch eingelegt. Die oberste Instanz hat nun festgelegt, dass den Unternehmen zusätzlich die Kosten für die Erschließung der Grundstücke mit Wasseranschlüssen und Kanalisation zu erstatten seien.

Ob die Kläger mit diesem Zugewinn zufrieden sein werden, ist zu bezweifeln. Die Unternehmen hatten damals auch den durch die Umwidmung der Grundstücke verloren gegangenen Immobilienwert reklamiert und Entschädigungen in zweistelliger Millionenhöhe gefordert (im Einzelnen: Günther Killer 16,6 Millionen Euro, Cap des Illamp 13,5 Millionen Euro und Xtrandratx 3,9 Millionen Euro). Diesen Forderungen kam der Oberste Gerichtshof indes nicht nach.

Das einstige Bauland war von der Balearen-Regierung zu ländlichem Grund zurückgestuft worden, der zusätzlich unter Landschaftsschutz gestellt wurde.