Freunde des verstorbenen Radfahrers forderten bei einer Kundgebung Gerechtigkeit. | Foto: A. Sepúlveda

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Der Unfallverursacher, der im November 2011 einen Radfahrer auf der Landstraße zwischen Can Picafort und Artà totgefahren hat, muss für vier Jahre und fünf Monate ins Gefängnis. Ein Gericht auf Mallorca hat das Strafmaß bestätigt. Damit handelt es sich um eine der längsten Freiheitsstrafen, die je in Spanien für ein Fahrlässigkeitsdelikt verhängt wurde.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte grob fahrlässig gehandelt hatte. Daniel A. hatte die Nacht vor dem Unfall mit Freunden durchgefeiert und 20 Stunden nicht geschlafen. Ferner war er mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs und das, obwohl sich viele Radfahrer auf der Straße befanden. Nach dem Zusammenstoß mit dem Unfallopfer Juan R., der noch an der Unfallstelle starb, beging Daniel A. Fahrerflucht, schraubte die Kennzeichen des Unfallwagens ab und zerstörte die Frontscheibe um den Unfall zu vertuschen.

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Das Gericht verurteilte Daniel A. nun wegen fahrlässiger Tötung, unterlassener Hilfeleistung und Urkundenfäschlung.

Auf Mallorca kommen jedes Jahr zahlreiche Radfahrer ums Leben. (cze)