Maria Antònia Munar (r.) 2013 auf der Anklagebank im Korruptionsverfahren um das Grundstück Can Domenge. | Foto: Joan Torres

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Der Oberste Gerichtshof in Spanien hat im Revisionsverfahren die Haftstrafe für Maria Antònia Munar als rechtens bestätigt. Die ehemalige Inselratspräsidentin war wegen des illegalen Verkaufs eines Grundstücks zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Bereits rechtskräftig ist ein Urteil aus einem weiteren Verfahren mit fünf Jahren und neun Monaten Haft.

Damit sieht sich die Ex-Politikerin, die seit etwa einem Jahr in Palma de Mallorca im Gefängnis sitzt, mit einer Gesamthaftstrafe von elf Jahren und neun Monaten konfrontiert. Neben den zwei abgeschlossenen Gerichtsprozessen gegen sie sind noch weitere Verfahren wegen Korruption anhängig.

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Der Oberste Gerichtshof bestätigte auch die Strafen für die Mitangeklagten Munars. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die damalige Führung des Inselrats und der Munar-Partei Unió Mallorquina 2006 das Grundstück Can Domenge in Palma in einem fingierten Ausschreibungsverfahren weit unter Wert veräußert hatten. Dazu flossen vier Millionen Euro Schmiergeld.