Das Archivfoto zeigt Jaume Matas in einem der Verfahren gegen ihn. | Foto: Jaume Morey

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Der balearische Gerichtshof hat ein Urteil gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten Jaume Matas bestätigt. Der wegen Korruption angeklagte Ex-Politiker war in erster Instanz zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro verurteilt worden. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass Matas mit einem mit ihm befreundeten Hotelier einen Arbeitsvertrag ausgehandelt hatte.

Matas' Ehefrau Maite Areal war durch diesen als fingiert bewerteten Vertrag bei dem Hotelunternehmen angestellt gewesen und hatte ein Gehalt von insgesamt 42.000  Euro bezogen ohne konkrete Arbeitsleistungen zu erbringen. Die Richter sahen darin den Tatbestand der Bestechlichkeit als erfüllt an. Matas legte gegen das Gerichtsurteil Widerspruch ein, dieser wurde nun vergangene Woche vom balearischen Gerichtshof abgewiesen, wie die spanische MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" am Montag online berichtete.

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Gegen Matas sind nach wie vor eine Reihe von Verfahren und Gerichtsentscheidungen anhängig. Wegen anderer Korruptionsvorwürfe wurde der frühere Parteichef der balearischen Konservativen unter anderem zu neun Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da Matas auch dort Widerspruch einlegte und darüber hinaus ein Begnadigungsverfahren beantragte, über das noch nicht entschieden ist.

Gegen das jüngste Urteil des balearischen Gerichtshofs kann Matas Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof einlegen.