Was bereits im Frühjahr nach der Exhumierung des Multimillionärs bekannt wurde, bestätigte die Richterin in ihrem Urteilsspruch. Juan March ist nicht der Vater von Ana Gallart. Gleichzeitig legte das Gericht der Klägerin die Kosten des Verfahrens auf und stellte fest, dass Ana Gallart selbst dann kein Erbrecht zustehen würde, wenn der Vaterschaftstest postiv gewesen wäre.
Gallart war im Jahr 1951 adoptiert worden und hätte die Adoption zunächst für unwirksam erklären lassen müssen, was sehr schwierig gewesen wäre.
Die 68 Jahre alte Ana Gallart hatte vor Gericht die Durchführung einer Erbgutanalyse erstritten. Im März dieses Jahren war daraufhin das Mausoleum des einstigen Unternehmers und Multimillionärs in Palma geöffnet worden. Gerichtsmediziner entnahmen den sterblichen Überresten Marchs fünf Proben, die in drei Laboratorien unabhängig voneinander untersucht werden. Dabei kam heraus, dass Juan March nicht als Erzeuger von Ana Gallart in Frage kommt, wohl aber einer seiner beiden Söhne.
Da der Klägerin aber das Geld ausgegangen war, sah sie von einer weiteren Prozesshandlungen ab. Die bisher entstandene Kosten wird sie dennoch tragen müssen. (cze)
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