Die Lokalpolizei von Andratx und der spanische Zoll haben erneut eine Kontrolle von Autos mit ausländischen Kennzeichen durchgeführt. Dabei wurden laut "Ultima Hora" mehrere Fahrzeughalter angezeigt, bei anderen läuft die Untersuchung noch.
Die Kontrolle fand am vergangenen Samstag von 18 bis 20 Uhr an der Ortseinfahrt von Port d'Andratx statt. Dabei wurden rund 20 Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen genauer unter die Lupe genommen. Die Aktion führte zu einigen Staus und Beschwerden von Verkehrsteilnehmern.
Die "Jagd auf Kennzeichen D" ist seit Jahren ein Ärgernis für viele Mallorca-Deutsche. Zuletzt hatte sich die Situation jedoch deutlich entschärft. Denn Residenten, also in Spanien Steuerpflichtige, müssen ihr Auto nicht mehr unbedingt ummelden. Seit einer Gesetzesänderung, die 2011 in Kraft getreten ist, kann die komplizierte und teure Ummeldung vermieden werden, wenn die fällige Zulassungssteuer bezahlt wird. Nach MM-Informationen setzt der Zoll diese Regelung in der Zwischenzeit auch um.
Vor der Änderung mussten Residenten ihr Auto spätestens 90 Tage nach der Einreise umgemeldet haben. Bei Kontrollen waren wiederholt Fahrzeuge beschlagnahmt worden.
20 Kommentare
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Hallo Peter, genau das waren meine Gedanken, wir zahlen Straßensteuer und diese Herrschaften kümmern sich einen Dreck um spanische Gesetze. Ich wünsche mir, d. die allesamt geschnappt werden und richtig zur Kasse gebeten werden..
Verehrte Paula, -"mir und vielen Fahrzeughaltern liegt jedenfalls eine deutsche Versicherungsbestätigung vor" -"Residenten müssen ihr eigenes Fahrzeug auch hier anmelden"-. Sie scheinen genau zu dem Personenkreis zu gehören warum die Polizei solche Aktionen durchführt - Deutsche die in ihrem "17. Bundesland" weiterleben und glauben sie sind hier in ihrem Wohnzimmer !! Sie scheinen KEIN Resident zu sein, fragen sie sich mal warum und wo ihr zuhause ist - anscheinend nicht auf Mallorca denn sonst würden sie sich dazu bekennen, als Resident. "Ignoranz" - sie müssen sich mal fragen wie ignorant sie und ihresgleichen gegenüber den Einheimischen und Residenten ist. Aus ihren Worten entnehme ich dass sie dem Personenkreis angehören warum hier im Volksmund die Deutschen so "beliebt" sind. Sie halten das Deutsche sehr hoch - klingt fast nach NS-Zeit , so viel Dummheit noch nach 68 Jahren ??
Liebe Paula, ich bin seit 30 J. resident.Vielleicht lesen Sie sich das mal durch:Zu Beginn sollte sich jeder die Frage stellen: Bin ich überhaupt Resident? Aus Sicht des Zolls gilt derjenige als Resident und muss sein Auto ummelden, der länger als drei Monate am Stück auf der Insel verbringt. Zwar müssen Besucher, die weniger als 183 Tage im Jahr auf Mallorca verbringen, ihr Auto im Allgemeinen nicht anmelden. "Aber der Zoll kann auch Menschen zu Residenten erklären, die hier eine Firma haben oder Kinder, die hier zur Schule gehen", erklärt Bauch. Die Beweislast liege dann jeweils beim Autofahrer. Quelle MZ -----------------------------------------------
Liebe Frau Moldau, warum greifen Sie nicht meinen Hinweis auf und schreiben Ihre Versicherung an? Nicht nacherzählen, Sicherheit von Ihrer eigenen Versicherung erhalten!Selbstverständlich gilt die Deckungszusage nur unter dem Vorbehalt der technischen Mängelfreiheit bei einem Schadenfall. Und dieses hat manchmal nur wenig mit dem ITV/TÜV-Bericht zu tun. Und wenn Sie dann mit Ihrem Fahrzeug später nach D wollen, von hier aus beim TÜV anmelden, schriftliche Terminbestätigung erhalten und Sie brauchen dann auch kein Bußgeld bei einer evtl. Kontrolle in D zu zahlen. Alles ganz einfach, oder? Mir und vielen Fahrzeughaltern liegt jedenfalls eine deutsche Versicherungsbestätigung vor. Diese Bestätigung und die ITV-Bescheinigung sollte dann im Fahrzeug aufbewahrt sein und Sie fahren auch auf dieser Insel entspannt in eine Kontrolle. Nochmal zur Klarstellung, meine Hinweise beziehen sich ausschließlich auf in D gemeldete Personen mit einem D-Kennzeichen am Fahrzeug hier auf Mallorca. Residenten müssen ihr eigenes Fahrzeug auch hier anmelden, wenn sie damit fahren wollen. Residenten dürfen aber im Ausland angemeldete fremde Fahrzeuge ( von Freunden, Bekannten, Firma usw. ) unabhängig vom Zulassungsort bewegen. Zusammen fassend "ich kenne jemand und der hat gehört, dass Herr/Frau Sowieso gesagt haben soll......" ist die schlechteste aller Verhaltengrundlagen. In diesem Sinne, gute und sichere Fahrt auf dieser wunderschönen Insel.
ITV natürlich...
@Paula das IV-Papier wird in D NICHT akzeptiert,ist der TUV abgelaufen, erlischt der Versicherungsschutz. Gerade hautnah i.d. Nachbarschaft erlebt!
@Paula. Krass formuliert, inhaltlich sehr gut. Übrigens kommt die 90-Tage Regel für Residenten vom Zoll. Bis 90 Tage ist ein Fahrzeug privates Umzugsgut und kann zollfrei eingeführt werden. Wer die Frist versäumt, muss Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Hat also nur bedingt mit der Kfz-Steuer zu tun.
Ich habe selten so viel Dummheit und Ignoranz gelesen. #1 lebt wahrscheinlich immer noch in der NS-Zeit, in der für Denunziation Orden verteilt wurden. Zur Sache, wenn man steuerpflichtig in D angemeldet ist und ein Auto mit deutschem Kennzeichen in Spanien fährt, darf man dieses unbegrenzt lange in Spanien benutzen. Die Kfz-Steuer wird in D bezahlt, daß Fahrzeug kann mit deutschem Kennzeichen hier zum ITV gebracht werden und die deutsche Kfz-Versicherung akzeptiert die ITV-Bescheinigung und behält auch die Deckungszusage aufrecht. Bitte keine unbedarften Annahmen als Tatsache hier eintellen, einfach ausprobieren. Alternativ kann mann! ja Versuchen, sein Fahrzeug mit spanischer Zulassung in D versichern zu lassen. Sobald ein Fahrzeug nach ES umgemeldet wird, verliert man bei den meisten deutschen Versicherungen seinen SF-Rabatt. Wer will, kann das ja machen. Und wer´s nicht glaubt, einfach mal bei den internationalen Speditionen nachfragen, wie es dort gehandhabt wird. Übrigens ist das deutsche Konsulat in diesem Fall mit seiner Aussage nicht relevant, da keine Haftungsübernahmen für diese Ratschläge angeboten wird. Frage: was ist mit den Fahrzeugen auf dem spanischen Festland, müssen die auch umgemeldet werden? Mensch Leute, wenn Ihr in dieser Sache etwas belastbares wissen wollt, fragt in Brüssel, beim spanischen Finanzamt beim deutschen Finanzamt und bei Euren Versicherungen nach. Dort bekommt Ihr verbindliche, kompetente Auskunft. Alternativ zahlt ihr eben zweimal Versicherung und zweimal Kfz-Steuer, ihr dürft dann mit Eurem Auto reisen. Aber nicht zulange durch Frankreich fahren, sonst gibt es wieder Ärger mit #1.
@jorgito würden Sie genau so reagieren, wenn in D. z.B. Türken, Inder etc.pp. sich NICHT gesetzeskonform verhalten?? Würden Sie ebenso reagieren, wenn einer mit einem D Kennzeichen Ihr Auto rammt und die deutsche Versicherung zahlt nicht, weil das Auto nicht umgemeldet wurde? Die Versicherungen verlangen den Nachweis, Fähre, Mudanza .. Ja, Jorgito, da möchte ich Sie dann hören, wenn Sie Ihren Schaden selber bezahlen dürfen..
oh oh...der peter schießt ja kräftig auf seine landsleute. warum muss denn hier jeder verkehrsrichter spielen.....die leute sind doch alle über 18...laße sie doch tun was sie wollen, wenn sie dementsprechende konsequenzen ziehen.gutes nächtlejorgito