Dem Vorwurf der Abzocke sehen sich
letzthin einige Autovermieter auf Mallorca ausgesetzt. Der Grund
dafür sind fragwürdige Tankregelungen, bei denen die Kunden
benachteiligt werden. Mehrere Mallorca-Urlauber haben sich in den
vergangenen Wochen über das Vorgehen verschiedener Anbieter
beschwert.
„Krasse Übervorteilung der Kunden” beklagt etwa MM-Leser Günther
Uhlig. Ihm waren während seines letzten Inselaufenthalts bei der
Abholung des Mietwagens 82 Euro für die Tankfüllung „abgeknöpft”
worden, wie er schreibt. Zurückgeben sollte er den Wagen mit leerem
Tank. „Es ist ja wohl unmöglich, den Tank bis auf den letzten
Tropfen leer zu fahren.” Der Mietwagenverleiher profitierte also
vom Restsprit. Geld wurde nicht erstattet.
Im Gegenteil: Die erste Tankfüllung sei auch noch vollkommen
überteuert berechnet worden. Schließlich passten in den gemieteten
Ford Focus gerade einmal 53 Liter. Bei einem Literpreis von 1'13
Euro koste eine Tankfüllung jedoch nur rund 60 Euro, nicht 82, hat
Uhlig ausgerechnet. „Ein satter Gewinn für den Vermieter”, findet
er.
Auch der ADAC hat sich des Themas angenommen. Unter dem Titel
„Dreiste Autovermieter zocken ab” warnt der Automobilclub in einer
Mitteilung vor solchen und ähnlichen Praktiken. „Autovermieter im
Ausland verlangen häufig überhöhte Tankpauschalen”, so der ADAC.
Der Preisunterschied zur tatsächlichen Betankung könne bis zu 40
Prozent betragen. Man solle besonders bei vermeintlichen
Schnäppchen vorsichtig sein und die Leistungen vor
Vertragsabschluss genau vergleichen, rät der ADAC.
Auch die spanische Verbraucherschutzorganisation Facua weist auf
Probleme bei den Tankregelungen mancher Mietwagenfirmen hin. Wird
bei der Fahrzeugübernahme die erste Tankfüllung bereits berechnet,
solle man darauf achten, dass der Preis tatsächlich den realen
Kosten entspricht. Laut Facua gibt es auf dem spanischen
Mietwagenmarkt drei verschiedene Tankregelungen, die allesamt legal
sind: Übernahme und Abgabe des Autos jeweils vollgetankt; Übernahme
vollgetankt und Abgabe leer gefahren; sowie Übernahme mit fast
leerem Tank und Abgabe mit fast leerem Tank.
Wird der Wagen entgegen der Abmachung nicht vollgetankt
zurückgegeben, kann der Vermieter die Differenz sowie eine
Servicepauschale kassieren, heißt es bei Facua. Die Variante, bei
der der Tank zum Zeitpunkt der Rückgabe leer sein kann, führe in
vielen Fällen zur Benachteiligung der Kunden. „Es ist unmöglich,
den Tank vollkommen leer zu fahren und für Restsprit gibt es kein
Geld zurück”, so Facua.
Beim Blick in die Geschäftsbedingungen einiger mallorquinischer
Autovermieter bestätigt sich das Bild: Es gibt viele verschiedene
Tankregelungen. Am häufigsten ist nach wie vor – wie in Deutschland
fast ausschließlich üblich – die Regelung „Voll-zu-voll”, es gibt
aber eine Reihe von Fällen, in denen die Regelung „Voll-zu-leer”
angewendet wird. Hin und wieder ist die Frage, welche Tankregelung
greift, von der Mietdauer abhängig.
„Das Auto mit leerem Tank zurückgeben zu können, hat auch
Vorteile”, gibt Ramón Reus zu bedenken, der Vorsitzende des
balearischen Autovermieter-Verbandes Aevab. „Man muss sich dann
nicht mehr ums Tanken kümmern und spart sich Mühe.” Allerdings
sollten die dann vom Vermieter erhobenen Gebühren für die erste
Tankfüllung auch den realen Preisen entsprechen. Außerdem müsse
auch für den noch im Tank vorhandenen Restsprit Geld erstattet
werden. Das gebiete die Fairness. „In jedem Fall sollten sich die
Kunden vor dem Vertragsabschluss genau die Geschäftsbedingungen
durchlesen”, sagt Reus.
3 Kommentare
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Schockierende Video !! mietwagen mallorca betrug http://youtu.be/q8d5AP5P2vI
Nachtrag: Am 19.07.2012, also nach knapp zwei Monaten, wurden uns die 500,- EUR auf massiven Druck mit einer Entschuldigung zurücküberwiesen.
Leider handelt es sich nicht nur um Abzocke, sondern auch um Betrug. In unserem Fall muss ich den Mietwagenverleiher RECORD nennen, der von uns trotz Vollversicherung 500,- EUR Kaution abgebucht hat, obwohl nur ein "Hold" auf die Summe eingerichtet werden sollte. Wir sollten das Geld innerhalb einer Woche zurückbekommen. Seit dem 01.06.2012 warten wir auf unser Geld (Stand 07.07.2012) trotz dreifacher Anmahnung (telefonisch und 2 x E-Mail) und Bereitstellung von angeforderten Belegen. Die letzte von uns gesetzte Frist lief am 06.07.2012 aus. Wir können nur dringend von RECORD abraten und müssen jetzt leider einen Anwalt einschalten.