Als die spanische Regierung kürzlich den
Ausländer-Ausweis für EU-Bürger abschaffte, wollte sie damit etwas
Gutes tun. Immerhin falle nun ein Behördengang weg, hieß die frohe
Botschaft. Die Folgen aber waren andere: Seit kein Inselbewohner
mit EU-Nationalität mehr die „Residencia” beantragen kann, ist für
viele der Reisepass das einzig verbliebene – und des Formats wegen
unpraktische – Ausweisdokument. Als einziger Weg zum deutschen
Personalausweis galt lange Zeit ein Umweg: Zum Schein meldete sich
so mancher Mallorca-Resident wieder in der Heimat an und ließ sich
daraufhin ganz regulär die handliche Ausweiskarte ausstellen.
Der Trick mit der vorgetäuschten deutschen Meldeadresse ist
jedoch überflüssig.
Denn es ist ein Irrglaube, dass einen Personalausweis nur bekommt,
wer auch in Deutschland gemeldet ist. Auch Auslandsdeutsche haben
ein Recht auf einen Personalausweis. Der Haken an der Sache: Kaum
jemand weiß das. Selbst bei den meisten Einwohnermeldeämtern ist
dieses Detail unbekannt.
Im schleswig-holsteinischen Itzehoe etwa ist die Auskunft
unmissverständlich: Wer nicht in dem Städtchen gemeldet ist,
bekommt auch keinen Personalausweis. Aber nicht nur auf dem platten
Land ist das so: In München und in Düsseldorf sind die Reaktionen
nicht anders. Sehr wohl aber beim Bundes-Innenministerium in
Berlin. „Einen Personalausweis bekommt auch, wer seinen Wohnsitz im
Ausland hat”, sagt eine Sprecherin, nachdem sie sich beim
Ministeriums-Experten rückversichert hat. Das sei so im
Personalausweisgesetz vorgesehen.
Das schleswig-holsteinische Innenministerium seinerseits teilt
auf Anfrage Folgendes schriftlich mit: „Deutsche, die ihren
ständigen Aufenthalt im Ausland haben, können auf Antrag ebenfalls
einen Personalausweis erhalten.” Warum das in Itzehoe nicht bekannt
ist, kann man sich in Kiel nicht erklären. Auch ein praktisch
gleichlautendes Schreiben des NRW-Innenministeriums liegt MM
vor – wenn auch offenbar nicht dem nur wenige Kilometer entfernten
Düsseldorfer Bürgeramt.
Die Sprecherin des Bundes-Innenministeriums in Berlin erklärt
den mangelhaften Informationsfluss zwischen Ministerien und
Gemeinden mit der großen Anzahl an Meldeämtern in Deutschland
(5300). Aber zumindest mangelt es nicht am guten Willen: Zwar war
auch Stefan Merker zunächst skeptisch, der stellvertretende Leiter
des Lüneburger Bürgeramts meldet sich dann aber doch noch einmal:
„Es stimmt. Auch als Auslandsdeutscher kann man einen
Personalausweis bekommen.” Da in diesen Fällen jedoch keine Adresse
auf der Rückseite eingetragen werde, könne man glauben, der
Ausweisbesitzer habe keinen festen Wohnsitz. „Unter Umständen
werden Sie da in eine Schublade gepackt mit Nichtsesshaften”, sagt
Merker.
Übrigens: Die einzige von sechs befragten Stadtverwaltungen, die
auf Anhieb die richtigen Informationen hatte, sitzt in Hennef
(Sieg). Dort hatte sich zuvor allerdings schon Mallorca-Resident
Lothar Velling umgehört, von dem auch der wertvolle Hinweis zu
diesem Artikel stammt.
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