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Als die spanische Regierung kürzlich den Ausländer-Ausweis für EU-Bürger abschaffte, wollte sie damit etwas Gutes tun. Immerhin falle nun ein Behördengang weg, hieß die frohe Botschaft. Die Folgen aber waren andere: Seit kein Inselbewohner mit EU-Nationalität mehr die „Residencia” beantragen kann, ist für viele der Reisepass das einzig verbliebene – und des Formats wegen unpraktische – Ausweisdokument. Als einziger Weg zum deutschen Personalausweis galt lange Zeit ein Umweg: Zum Schein meldete sich so mancher Mallorca-Resident wieder in der Heimat an und ließ sich daraufhin ganz regulär die handliche Ausweiskarte ausstellen.

Der Trick mit der vorgetäuschten deutschen Meldeadresse ist jedoch überflüssig.
Denn es ist ein Irrglaube, dass einen Personalausweis nur bekommt, wer auch in Deutschland gemeldet ist. Auch Auslandsdeutsche haben ein Recht auf einen Personalausweis. Der Haken an der Sache: Kaum jemand weiß das. Selbst bei den meisten Einwohnermeldeämtern ist dieses Detail unbekannt.

Im schleswig-holsteinischen Itzehoe etwa ist die Auskunft unmissverständlich: Wer nicht in dem Städtchen gemeldet ist, bekommt auch keinen Personalausweis. Aber nicht nur auf dem platten Land ist das so: In München und in Düsseldorf sind die Reaktionen nicht anders. Sehr wohl aber beim Bundes-Innenministerium in Berlin. „Einen Personalausweis bekommt auch, wer seinen Wohnsitz im Ausland hat”, sagt eine Sprecherin, nachdem sie sich beim Ministeriums-Experten rückversichert hat. Das sei so im Personalausweisgesetz vorgesehen.

Das schleswig-holsteinische Innenministerium seinerseits teilt auf Anfrage Folgendes schriftlich mit: „Deutsche, die ihren ständigen Aufenthalt im Ausland haben, können auf Antrag ebenfalls einen Personalausweis erhalten.” Warum das in Itzehoe nicht bekannt ist, kann man sich in Kiel nicht erklären. Auch ein praktisch gleichlautendes Schreiben des NRW-Innenministeriums liegt MM vor – wenn auch offenbar nicht dem nur wenige Kilometer entfernten Düsseldorfer Bürgeramt.

Die Sprecherin des Bundes-Innenministeriums in Berlin erklärt den mangelhaften Informationsfluss zwischen Ministerien und Gemeinden mit der großen Anzahl an Meldeämtern in Deutschland (5300). Aber zumindest mangelt es nicht am guten Willen: Zwar war auch Stefan Merker zunächst skeptisch, der stellvertretende Leiter des Lüneburger Bürgeramts meldet sich dann aber doch noch einmal: „Es stimmt. Auch als Auslandsdeutscher kann man einen Personalausweis bekommen.” Da in diesen Fällen jedoch keine Adresse auf der Rückseite eingetragen werde, könne man glauben, der Ausweisbesitzer habe keinen festen Wohnsitz. „Unter Umständen werden Sie da in eine Schublade gepackt mit Nichtsesshaften”, sagt Merker.

Übrigens: Die einzige von sechs befragten Stadtverwaltungen, die auf Anhieb die richtigen Informationen hatte, sitzt in Hennef (Sieg). Dort hatte sich zuvor allerdings schon Mallorca-Resident Lothar Velling umgehört, von dem auch der wertvolle Hinweis zu diesem Artikel stammt.