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Noch gibt es sie, die „Residencia”, aber nicht mehr lange. Nur noch bis einschließlich Freitag, 30. März, können EU-Bürger den Ausländerausweis bei Palmas Extranjería beantragen. Am Montag, 2. April, tritt dann das Dekret in Kraft, das die „Residencia” für Bürger aus dem EU-Ausland abschafft. Erschienen war der Gesetzestext am 28. Februar im spanischen Amtsblatt (MM berichtete).

Schon seit einigen Jahren müssen nur noch Rentner und Pensionäre den Ausländerausweis beantragen. Auf Wunsch bekamen aber auch alle anderen EU-Bürger die Residentenkarte – eine viel genutzte Möglichkeit, da sich der Ausweis im Alltag als hilfreich erwiesen hat. Auch damit ist jetzt aber Schluss.

Das Dekret sieht keine freiwillige Beantragung mehr vor. Die Vertretung der Zentralregierung in Palma bestätigt das ausdrücklich. „Ab Montag müssen sich EU-Bürger in das neue Ausländerregister eintragen lassen”, sagt Pressechef Jordi Bayona. Wer länger als drei Monate in Spanien leben will, muss sich registrieren lassen. Wer keine Tarjeta de Residente besitzt, hat vom 2. April an drei Monate Zeit für die Einschreibung. Inhaber einer Residentenkarte können sich mit der Registrierung Zeit lassen, bis der Ausweis abläuft.

Das Ausländerregister wird laut Bayona in Palma bei der Nationalpolizei am Paseo Mallorca angesiedelt sein. Die Kosten sollen 6'70 Euro betragen. Nach der Einschreibung bekommt jeder einen Registerauszug, der die persönlichen Daten enthält. Wie genau dieses Dokument aussehen wird, sei noch unklar, sagt Bayona. Vermutlich werde es jedoch ein Bogen Papier sein.

Die Deutsche Botschaft in Madrid hat noch Klärungsbedarf und wollte sich auf MM-Anfrage noch nicht zum Thema äußern.